2008: Internationales Jahr der SprachenUNESCO: Cultural and Linguistic Diversity in Education UNESCO: 2008, International Year of Languages; Languages matter ! UNO-Resolution:
Internationales Jahr der Sprachen, 2008
Mesago de S-ro Koïchiro Matsuura, Generala Direktoro de Unesko, pri la celebrado de la Internacia Jaro de Lingvoj 2008 - "Lingvoj gravas!" (in Esperanto) Botschaft des Herrn Koichiro Matsuura zur Feier des Internationalen Jahres der Sprachen 2008 - "Sprachen sind wichtig" (in German) Internationales Jahr der Sprachen Wer keine
fremden Sprachen kennt,
weiss nichts von seiner eigenen [ Johann Wolfgang von Goethe ] Zur Förderung der Vielsprachigkeit, der Sprachenvielfalt, des internationalen Verständnisses und des Schutzes gefährdeter Sprachen hat die UN-Generalversammlung am 16. Mai 2007 das Jahr 2008 zum Internationalen Jahr der Sprachen erklärt, für das die UNESCO federführend sein wird. Mit der Ausrufung dieses Jahres wollen die Vereinten Nationen die Bewahrung aller Sprachen der Welt fördern. Die „Allgemeine Erklärung zur kulturelle Vielfalt“ (2001) setzte folgende Ziele: - Erhaltung des sprachlichen Kulturerbes der Menschheit und Unterstützung der Ausdrucksformen, des Schaffens und der Verbreitung in einer höchstmöglichen Anzahl von Sprachen. - Förderung der sprachlichen Vielfalt – bei Respektierung der Muttersprache - auf allen Bildungsebenen, wenn immer dies möglich ist, und Förderung des Erlernens von verschiedenen Sprachen vom frühesten Kindesalter an. - Förderung der sprachlichen Vielfalt im Cyberspace und Förderung des freien allgemeinen Zugangs zu allen Informationen im öffentlichen Bereich über das globale Netzwerk. Ferner sollte jeder die Möglichkeit haben, sich selbst in der Sprache seiner Wahl auszudrücken und seine Arbeiten zu erstellen und zu verbreiten, insbesondere in seiner Muttersprache. Die Schweizerische UNESCO-Kommission Das Internationale Jahr der Sprachen 2008 (Österreich) Internationales Jahr der Sprachen 2008 (Deutschland) Die UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt tritt am 18. März 2007 in Kraft: Artikel 5: Rechte zur Schaffung eines Umfeldes für kulturelle Vielfalt Kulturelle Rechte sind integraler Bestandteil der Menschenrechte, die universell gültig, unteilbar und aufeinander bezogen sind. Die Entwicklung kreativer Vielfalt erfordert die vollständige Umsetzung der kulturellen Rechte, die in Artikel 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in den Artikeln 13 und 15 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte aufgeführt werden. Deshalb sollte jeder die Möglichkeit haben, sich selbst in der Sprache seiner Wahl auszudrücken und seine Arbeiten zu erstellen und zu verbreiten, insbesondere in seiner Muttersprache; jeder hat Anspruch auf eine qualitativ hochwertige Bildung und Ausbildung unter voller Achtung seiner kulturellen Identität; jeder sollte sich am kulturellen Leben beteiligen und unter Achtung der Menschenrechte und Grundrechte Anderer seine eigenen kulturellen Praktiken ausüben können. ALLGEMEINE ERKLÄRUNG ZUR KULTURELLEN VIELFALT |
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Hier ist die Familie Muster in Ecublens VD - Eduard Muster:
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