Das
freiwirtschaftliche
Manifest
LIESTAL, Sonntag den
13. November 1932.
1. Jeder Bürger
hat die sittliche Pflicht, eine Wirtschaftsordnung zu erstreben und verwirklichen
zu helfen, die dem arbeitenden Volke den vollen Ertrag seiner Arbeit zukommen
lässt, die Sicherheit des wirtschaftlichen Daseins gewährleistet
und jedem arbeitenden Menschen die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit
und die individuelle Gestaltung seines Lebens ermöglicht.
2. Die Grundlage der staatlichen
und wirtschaftlichen Ordnung bildet die Freiheit der Persönlichkeit.
Staat und Wirtschaft sind um des Menschen willen da. Sie beide sind Hilfsmittel
mit dem Zwecke, die Entfaltung der im Menschen liegenden Kräfte und
den kulturellen Aufstieg des Einzelnen und des ganzen Volkes zu ermöglichen.
Jede Beschränkung der Freiheit durch Staat und Wirtschaft muss auf
dem freien Willen der Bürger beruhen.
3. Das Vaterland, als Inbegriff
von Land und Volk, ist die Heimat jedes Bürgers.
Der Staat, als politisch rechtliche Organisationsform, ist nicht Selbstzweck,
sondern hat die Aufgabe, die rechtliche und wirtschaftliche Lebensgrundlage
seiner Bürger zu sichern.
4. Klassenkampf, Spaltung des
Volkes in Stände, die sich bekämpfen, gewaltsame Eingriffe des
Staates in die Wirtschaft und Staatsverschuldung infolge wirtschaftlicher
Massnahmen sind Folgen einer verfehlten Wirtschaftsordnung.
5. Die Unsicherheit des wirtschaftlichen
Daseins, der Klassenkampf und die Not der Wirtschaftskrise beruhen immer
auf allgemeinen Preisschwankungen und auf der durch diese Preisschwankungen
bewirkten Veränderung der Vermögens und Einkommensverhältnisse.
Jede allgemeine Preissteigerung ist zugleich eine Entwertung des Geldes,
also auch eine Entwertung jedes Vermögens und jedes festen Einkommens.
Jede allgemeine Preissenkung ist zugleich eine Aufwertung des Geldes,
also auch eine Aufwertung der Schulden und eine Verminderung des Einkommens
aus der Arbeit und dem Warenumsatz.
Jede allgemeine Preisschwankung verfälscht den bisherigen Inhalt
aller Zahlungsmittelverträge und schädigt zwangsläufig
den einen oder andern Teil der Volksgenossen.
Eine Volkswirtschaft, die solche Schwankungen zulässt und mit sich
bringt, ist unsittlich und untergräbt fortwährend die Gemeinschaft
des ganzen Volkes.
6. Jede allgemeine Preisschwankung
ist zugleich eine Veränderung der Kaufkraft des Geldes.
Die Grundlage einer sittlichen und gerechten Wirtschaftsordnung ist ein
Tauschmittel, dessen Kaufkraft unter allen Umständen gleich bleibt.
Der Staat ist verpflichtet, dem arbeitenden Volke eine Währung zur
Verfügung zu stellen, deren Kaufkraft keinerlei Schwankungen erleidet.
7. Die Verkettung der Währung
mit dem Golde führt zu Schwankungen der Kaufkraft, liefert das Tauschmittel
der Willkür der nationalen und internationalen Spekulation aus und
hat über alle Völker unsägliches Elend gebracht.
Die Goldwährung hat in einer nach sittlichen Grundsätzen geordneten
Volkswirtschaft keinen Platz. Sie muss unverzüglich abgeschafft werden.
8. Die Gestaltung der Währung
ist eine Angelegenheit des eigenen Staates.
Jeder Staat hat die Möglichkeit, durch eine fortwährend nach
dem Durchschnittspreis der Waren geleitete Währung seine Wirtschaft
in Ordnung zu bringen und sowohl jede Krise als auch jede fieberhafte
Steigerung der Wirtschaft unmöglich zu machen.
9. Der Staat ist verpflichtet,
dem arbeitenden Volke ein Tauschmittel zur Verfügung zu halten, das
der Wirtschaft seiner Natur nach nicht willkürlich entzogen werden
kann.
Der auf allen Waren lastende Zwang des Angebotes ist daher auch auf das
Geld zu übertragen.
10. Die fortwährende Anpassung
des mit dem Umlaufszwang versehenen Geldes an die Bedürfnisse der
Wirtschaft schützt das arbeitende Volk für alle Zeiten vor der
Wirtschaftskrise und vor der Zerrüttung seines Vermögens.
Wir verlangen, dass der Staat unserem Volke ein solches Tauschmittel unverzüglich
zur Verfügung stelle.
11. Grund und Boden des Vaterlandes
darf nicht Gegenstand der Spekulation sein.
Durch ein Bundesgesetz ist dem Staate, dem Kanton und der Gemeinde ein
Vorkaufsrecht am Grund und Boden einzuräumen und jede Bodenspekulation
unmöglich zu machen.
Jede Enteignung von Grund und Boden gegen den Willen des Eigentümers
ist unstatthaft. Vorbehalten bleiben die besonderen Voraussetzungen des
Bundesgesetzes über die Enteignung.
12. Die sittliche Wirtschaftsordnung
erteilt der menschlichen Arbeit die höchste Wertung.
Der Staat hat die Pflicht, die Arbeit gegen jeden Missbrauch durch Einzelne
zu schützen.
Schutz der Arbeit, Schaffung einer stabilen Währung und Erlass eines
Bodenrechts, das den Eigentümer vor Verschuldung, den Mieter und
Pächter vor Ausbeutung schützt: das sind die einzigen Massnahmen,
die der Staat für die Volkswirtschaft zu treffen hat.
13. Eine internationale Gemeinschaft
der Völker und Nationen ist erst dann möglich, wenn jeder Staat
auf seinem Gebiete die Ordnung des Rechtes und der Wirtschaft erlangt
hat.
Ordnung in Wirtschaft und Recht vermag allein den Frieden zwischen den
Völkern zu sichern.
Wir verlangen, dass unser Staat ohne Rücksicht auf andere Staaten
die Ordnung von Wirtschaft und Recht schaffe und auf dem Wege, den wir
aufgezeigt haben, jede Erschütterung der schweizerischen Wirtschaft
unmöglich mache.
14. Wir verwerfen jede Zwangswirtschaft
und jede Gemeinschaft, die nicht auf der Freiheit der Menschen und Bürger
beruht.
Wir verwerfen jede Entfremdung des Menschen von seinem Vaterland und von
seinen Volksgenossen.
Es lebe die Gemeinschaft der freien Menschen in einer gerechten Wirtschaftsordnung!
Es lebe die Gemeinschaft der Völker auf Grund einer gerechten Wirtschaftsordnung!
Es lebe das Vaterland! Es lebe die freie Schweiz als Erbe der Väter,
als Heimat unseres Volkes und als Glied einer kommenden Völkergemeinschaft!
|