ASA-News 02/2003
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Verabschiedung des Direktors
der SFA, Richard Müller Willkommensgruss für den neuen Direktor,
Michel Graf
Am 14. November 2003 wurde Dr. Richard Müller als Direktor der SFA in einem würdigen Rahmen in Lausanne verabschiedet. Erprägte während vielen Jahren das Geschehen bei der SFA, zuerst als Leiter der Forschungsabteilung und danach als Direktor. Die Anliegen der Abstinentenorganisationen waren ihm immer ein ernsthaftes Anliegen. Während Jahren wurde das ASA-Sekretariat durch Edi Muster in der SFA geführt und heute unterstützt die SFA die Sekretariatsführung weiterhin. Richard Müller wünschen wir für den neuen Lebensabschnitt alles Gute und danken ganz herzlich für das grosse Engagement während der Zeit bei der SFA. Michel Gras Ernennung zum SFA-Direktor ist kein Zufall. Als ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet der Prävention und langjähriger Vizedirektor der Fachstelle, bringt er die nötige Qualifikation und Erfahrung mit, um die SFA zu führen und in allen Landesteilen überzeugend zu vertreten. Wir wünschen Michel Graf viel Freude und Geschick beim Weiterführen der SFA und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit. Aktion time out 2004 Vom 29. Februar bis 10. April 2004 ist die Aktionszeit von Time out. Erneut wurde dazu ein Flyer gedruckt, den wir gerne beilegen. Wer mitmachen will, kann dies auch über die Internetseite http://www.blaueskreuz.ch tun. Weitere Flyer können mit dem Bestelltalon bezogen werden. Auch die Arbeitsmappe wurde überarbeitet und enthält wertvolle Impulse. Zudem nehmen alle, die bei der Aktion mitmachen, an einer Verlosung teil. Umbruch im SAV Am 3. Dezember führte der Schweiz. Abstinentenverkehrsverband (SAV) in Zürich seine Budgetversammlung durch. Die 33 anwesenden Mitglieder genehmigten ohne grosse Diskussion das Budget 2004. Dieses schliesst mit einem Verlust von CHF 2'350. ab. Wichtiger Entscheid ist, dass der SAV künftig keine Versicherungen mehr anbietet. Von grösserer Bedeutung ist aber sicher der Rücktritt von Sekretär Peter Ritschard. Durch den drastischen Rückgang der Einnahmen, speziell von Seiten des Fonds für Verkehrssicherheit, ist es nicht mehr möglich, das Sekretariat auf der bisherigen Basis zu führen, weshalb Peter Ritschard anderweitig Arbeit gesucht hat. An dieser Stelle sei ihm für seinen Einsatz gedankt. Die Verbandsgeschäfte werden zukünftig durch ein Sekretariat geführt, das vom Präsidenten, Markus Etter, geleitet wird. Als Höhepunkt der Mitgliederversammlung darf sicher der Abschluss mit der Besichtigung des Fernsehstudios Leutschenbach in Zürich bezeichnet werden.
Blaukreuz Verlag Bern: neue Bücher Der Blaukreuz Verlag hat auch diesen Herbst wieder interessante Bücher herausgegeben, die es zu beachten gilt: Das schaffen wir Eine Sucht fällt nicht vom Himmel Was tun, wenn der Partner trinkt? Nöi aafo Blaukreuz Kalender 2004 Ab 1.1.2005: 0,5‰ im Strassenverkehr Ab 1. Januar 2005 gelten im Strassenverkehr die neue Promillegrenze 0,5‰, die Nulltoleranz für Drogen und schärfere Sanktionen gegen Wiederholungstäter. Ein Jahr später folgen der Führerausweis auf Probe und die Zweiphasen Ausbildung. Diesen Zeitplan für das vom Parlament beschlossene Massnahmenpaket zur Erhöhung der Verkehrssicherheit hat der Bundesrat beschlossen. Dass es nicht schneller geht, begründet er damit, dass die Neuerungen die Beteiligten vor hohe Anforderungen stellten. Zwei Promillegrenzen Ab übernächstem Jahr sind nicht erst 0,8 Promille Alkohol im Blut zu viel. Neu gilt dann bereits als angetrunken, wer 0,5 Promille intus hat. Verkehrsteilnehmer mit 0,8 Promille oder mehr sind «qualifiziert» angetrunken. Wer mit 0'5 bis 0,79 Promille erstmals ertappt wird, kann mit einer Verwarnung oder allenfalls mit einem Führerausweisentzug ab einem Monat davonkommen. Ab 0,8 Promille dauert der Entzug mindestens drei Monate. Auch auf das Strafurteil Haft oder Busse bzw. Gefängnis oder Busse wirkt sich diese Differenzierung aus. Blasen auch ohne Verdacht Neu wird die Polizei befugt sein, auch ohne Verdacht auf Angetrunkenheit eine Atemprobe vorzunehmen. Zwischen 0,5 und 0,79 Promille kann das Resultat der Atemprobe ohne weitere Untersuchungen als massgebend erachtet werden. Werden im Blut bekannte Substanzen wie Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamine oder Cannabis festgestellt, wird Fahrunfähigkeit angenommen. Im übrigen wird die Fahrunfähigkeit wegen Betäubungsmittel und Medikamentenkonsums aufgrund der polizeilichen Feststellungen, der ärztlichen Befunde und der chemisch toxikologischen Analysen nachgewiesen. Mit einem Kaskadensystem von Massnahmen werden ab 1. Januar 2005 Wiederholungstäter im Strassenverkehr härter angefasst. Mit jeder neuen mittelschweren oder schweren Widerhandlung verlängert sich der Führerausweisentzug bis zum definitiven Verlust der Fahrberechtigung. Sondersteuer auf Alcopops Der Nationalrat hat Ende September 2003 mit 137 zu 32 Stimmen die Sondersteuer auf Alcopops angenommen. Interessant waren vor allem die Voten von Bundesrätin Ruth Metzler, es ginge nicht darum, dem Fiskus eine neue Steuereinnahme zu verschaffen, sondern die Jungen vom Kauf abzuhalten, also weniger auszugeben. Den Bedenken, die Industrie würde einfach neue Getränke auf Bier und Weinbasis bringen, hielt sie entgegen, dann würden auch diese besteuert. Alcopops sind billige Industrieerzeugnisse, welche die Jungen locker kaufen können. Diese alkoholischen Mischgetränke bilden einen der am schnellsten wachsenden Märkte in Europa. Der Verkauf nahm in der Schweiz von 1,7 im Jahr 2000 auf 39 Millionen Flaschen im Jahre 2002 zu. Und die grossen Firmen haben bereits neue Produkte in der Pipeline. Die Sondersteuer auf Alcopops Das Parlament hat beschlossen, die Alcopops per 1.2.2004 mit einer Sondersteuer zu belasten. Der Artikel 23bis Absatz 2bis des Alkoholgesetzes lautet wie folgt: "Die Steuer wird um 300 Prozent erhöht für süsse gebrannte Wasser mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 Volumenprozenten, die mindestens 50 Gramm Zucker pro Liter, ausgedrückt als Invertzucker, oder eine entsprechende Süssung enthalten und konsumfertig gemischt in Flaschen oder anderen Behältnissen in den Handel gelangen." Die erhobene Steuer pro Flasche beträgt je nach Alkoholgehalt und Gebindegrösse neu zwischen 1.80 und 2.00 Franken (früher zwischen 45 und 50 Rappen). (Quelle: http://www.alkoholpolitik.ch) Daten 2004 29. 2. 10. 4. 2004 Aktion Time out 4.9.2004 ASA Tagung mit DV auf der Hupp, Wissen 11.11.2004 8. Schweizerischer Solidaritätstag für Menschen mit Alkoholproblemen Liebe Freunde der ASA Ganz herzlichen Dank für die Unterstützung der ASA-Aktivitäten während des abgelaufenen Jahres. Ich wünsche Ihnen allen frohe Festtage und einen guten Jahreswechsel. ASA Sekretariat Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Abstinentenorganisationen Arbeitsgemeinschaft ASA, Postfach 8957, 3001 Bern, Fon 031 300 58 63, Fax 031 300 58 65 - email: asa.asa@schweiz.ch - Internet: http://www.edimuster.ch/asa/ |
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Sie unbedingt die Seite mit dem aussagekräftigen URL und dem spannenden
Inhalt:
http://www.alkoholpolitik.ch/
"Wir
möchten mit dieser Dienstleistung über aktuelle Trends und Hintergründe
auf dem Gebiet der Alkoholpolitik informieren, Sie zum Mitdenken und vielleicht
sogar zum Handeln anregen. Alkoholpolitik ist in der Schweiz wie auch
in andern Ländern ein eher unbeliebtes Thema, weil sehr oft die eigene
Konsumhaltung, wirtschaftliche Eigeninteressen oder einfach die gesellschaftliche
Wirklichkeit einer objektiven Betrachtungs- und Handlungsweise im Wege
stehen." |