ASA-News 02/2003
Dezember 2003

ASA - Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Abstinentenorganisationen

ASA Association suisse de societes d'abstinents


Verabschiedung des Direktors der SFA, Richard Müller Willkommensgruss für den neuen Direktor, Michel Graf

Am 14. November 2003 wurde Dr. Richard Müller als Direktor der SFA in einem würdigen Rahmen in Lausanne verabschiedet. Erprägte während vielen Jahren das Geschehen bei der SFA, zuerst als Leiter der Forschungsabteilung und danach als Direktor. Die Anliegen der Abstinentenorganisationen waren ihm immer ein ernsthaftes Anliegen. Während Jahren wurde das ASA-Sekretariat durch Edi Muster in der SFA geführt und heute unterstützt die SFA die Sekretariatsführung weiterhin. Richard Müller wünschen wir für den neuen Lebensabschnitt alles Gute und danken ganz herzlich für das grosse Engagement während der Zeit bei der SFA.
Michel Gras Ernennung zum SFA-Direktor ist kein Zufall. Als ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet der Prävention und langjähriger Vizedirektor der Fachstelle, bringt er die nötige Qualifikation und Erfahrung mit, um die SFA zu führen und in allen Landesteilen überzeugend zu vertreten. Wir wünschen Michel Graf viel Freude und Geschick beim Weiterführen der SFA und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

Aktion time out 2004

Vom 29. Februar bis 10. April 2004 ist die Aktionszeit von Time out. Erneut wurde dazu ein Flyer gedruckt, den wir gerne beilegen. Wer mitmachen will, kann dies auch über die Internetseite http://www.blaueskreuz.ch tun. Weitere Flyer können mit dem Bestelltalon bezogen werden. Auch die Arbeitsmappe wurde überarbeitet und enthält wertvolle Impulse. Zudem nehmen alle, die bei der Aktion mitmachen, an einer Verlosung teil.

Umbruch im SAV

Am 3. Dezember führte der Schweiz. Abstinentenverkehrsverband (SAV) in Zürich seine Budgetversammlung durch. Die 33 anwesenden Mitglieder genehmigten ohne grosse Diskussion das Budget 2004. Dieses schliesst mit einem Verlust von CHF 2'350. ab. Wichtiger Entscheid ist, dass der SAV künftig keine Versicherungen mehr anbietet. Von grösserer Bedeutung ist aber sicher der Rücktritt von Sekretär Peter Ritschard. Durch den drastischen Rückgang der Einnahmen, speziell von Seiten des Fonds für Verkehrssicherheit, ist es nicht mehr möglich, das Sekretariat auf der bisherigen Basis zu führen, weshalb Peter Ritschard anderweitig Arbeit gesucht hat. An dieser Stelle sei ihm für seinen Einsatz gedankt.
Die Verbandsgeschäfte werden zukünftig durch ein Sekretariat geführt, das vom Präsidenten, Markus Etter, geleitet wird.
Als Höhepunkt der Mitgliederversammlung darf sicher der Abschluss mit der Besichtigung des Fernsehstudios Leutschenbach in Zürich bezeichnet werden.
Ab 1.1.2004 gilt folgende Adresse: SAV Zentralsekretariat, Froheggstrasse 4, 9545 Wängi, Tel. 079 216 36 64,

Blaukreuz Verlag Bern: neue Bücher

Der Blaukreuz Verlag hat auch diesen Herbst wieder interessante Bücher herausgegeben, die es zu beachten gilt:

Das schaffen wir
Werner Brück (Hrsg.), 176 Seiten, Paperback, Fr. 23.- , ISBN 3 85580 425 7 Wenn Alkoholabhängige und ihre Angehörige sagen: Das schaffen wir!, wollen sie aus den Verstrickungen der „Familienkrankheit Sucht" herauskommen.

Eine Sucht fällt nicht vom Himmel
Hans Klein, 160 Seiten, Paperback, Fr. 25.-, ISBN 3 85580 423 0
Der Autor geht ausführlich der Frage nach, ob Alkoholismus erblich ist. Hans Klein, seit vielen Jahren als Diakon in der ambulanten Therapie von Alkoholkranken tätig, führt in diesem Buch viele Entstehungsbedingungen des Alkoholismus an.

Was tun, wenn der Partner trinkt?
Toby Rice Drews, 144 Seiten, Paperback, Fr. 23.- , ISBN 3 85580 424 9 Ein Mutmachbuch für Frauen. Muss die Partnerin eines Alkoholikers sein Trinkverhalten passiv hinnehmen, einfach leiden, alles erdulden, kontrollieren und selber krank sein? Das Buch beweist: Das Gegenteil ist richtig.

Nöi aafo
Elisabeth Zurbrügg, 96 Seiten, Paperback, Fr. 14.- , ISBN 3 85580 426 5 Bärndütschi Gschichte. Gut beobachtete und feinfühlig erzählte Geschichten aus dem alltäglichen Leben präsentiert uns die Bäuerin aus dem Seeland.

Blaukreuz Kalender 2004
Fr. 12.50 Der Kalender enthält Geschichte, Informationen zum Blauen Kreuz, Rückblick auf das Jubiläumsjahr und vieles mehr. Ein Kalender zum Weitergeben.

Die Bücher können alle über das Internet www.blaukreuzverlag.ch oder bei Blaukreuz Verlag, Postfach 5524, 3001 Bern, Tel. 031 300 58 66, Fax 031 300 58 69, e-mail: verlag@blaueskreuz.ch bezogen werden.


Ab 1.1.2005: 0,5‰ im Strassenverkehr

Ab 1. Januar 2005 gelten im Strassenverkehr die neue Promillegrenze 0,5‰, die Nulltoleranz für Drogen und schärfere Sanktionen gegen Wiederholungstäter. Ein Jahr später folgen der Führerausweis auf Probe und die Zweiphasen Ausbildung. Diesen Zeitplan für das vom Parlament beschlossene Massnahmenpaket zur Erhöhung der Verkehrssicherheit hat der Bundesrat beschlossen. Dass es nicht schneller geht, begründet er damit, dass die Neuerungen die Beteiligten vor hohe Anforderungen stellten.
Zwei Promillegrenzen
Ab übernächstem Jahr sind nicht erst 0,8 Promille Alkohol im Blut zu viel. Neu gilt dann bereits als angetrunken, wer 0,5 Promille intus hat. Verkehrsteilnehmer mit 0,8 Promille oder mehr sind «qualifiziert» angetrunken. Wer mit 0'5 bis 0,79 Promille erstmals ertappt wird, kann mit einer Verwarnung oder allenfalls mit einem Führerausweisentzug ab einem Monat davonkommen. Ab 0,8 Promille dauert der Entzug mindestens drei Monate. Auch auf das Strafurteil Haft oder Busse bzw. Gefängnis oder Busse wirkt sich diese Differenzierung aus.
Blasen auch ohne Verdacht
Neu wird die Polizei befugt sein, auch ohne Verdacht auf Angetrunkenheit eine Atemprobe vorzunehmen. Zwischen 0,5 und 0,79 Promille kann das Resultat der Atemprobe ohne weitere Untersuchungen als massgebend erachtet werden. Werden im Blut bekannte Substanzen wie Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamine oder Cannabis festgestellt, wird Fahrunfähigkeit angenommen. Im übrigen wird die Fahrunfähigkeit wegen Betäubungsmittel und Medikamentenkonsums aufgrund der polizeilichen Feststellungen, der ärztlichen Befunde und der chemisch toxikologischen Analysen nachgewiesen. Mit einem Kaskadensystem von Massnahmen werden ab 1. Januar 2005 Wiederholungstäter im Strassenverkehr härter angefasst. Mit jeder neuen mittelschweren oder schweren Widerhandlung verlängert sich der Führerausweisentzug bis zum definitiven Verlust der Fahrberechtigung.


Sondersteuer auf Alcopops

Der Nationalrat hat Ende September 2003 mit 137 zu 32 Stimmen die Sondersteuer auf Alcopops angenommen. Interessant waren vor allem die Voten von Bundesrätin Ruth Metzler, es ginge nicht darum, dem Fiskus eine neue Steuereinnahme zu verschaffen, sondern die Jungen vom Kauf abzuhalten, also weniger auszugeben. Den Bedenken, die Industrie würde einfach neue Getränke auf Bier und Weinbasis bringen, hielt sie entgegen, dann würden auch diese besteuert. Alcopops sind billige Industrieerzeugnisse, welche die Jungen locker kaufen können. Diese alkoholischen Mischgetränke bilden einen der am schnellsten wachsenden Märkte in Europa. Der Verkauf nahm in der Schweiz von 1,7 im Jahr 2000 auf 39 Millionen Flaschen im Jahre 2002 zu. Und die grossen Firmen haben bereits neue Produkte in der Pipeline.

Die Sondersteuer auf Alcopops
Das Parlament hat beschlossen, die Alcopops per 1.2.2004 mit einer Sondersteuer zu belasten. Der Artikel 23bis Absatz 2bis des Alkoholgesetzes lautet wie folgt: "Die Steuer wird um 300 Prozent erhöht für süsse gebrannte Wasser mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 Volumenprozenten, die mindestens 50 Gramm Zucker pro Liter, ausgedrückt als Invertzucker, oder eine entsprechende Süssung enthalten und konsumfertig gemischt in Flaschen oder anderen Behältnissen in den Handel gelangen." Die erhobene Steuer pro Flasche beträgt je nach Alkoholgehalt und Gebindegrösse neu zwischen 1.80 und 2.00 Franken (früher zwischen 45 und 50 Rappen).
(Quelle: http://www.alkoholpolitik.ch)


Daten 2004
29. 2. 10. 4. 2004 Aktion Time out
4.9.2004 ASA Tagung mit DV auf der Hupp, Wissen
11.11.2004 8. Schweizerischer Solidaritätstag für Menschen mit Alkoholproblemen

Liebe Freunde der ASA Ganz herzlichen Dank für die Unterstützung der ASA-Aktivitäten während des abgelaufenen Jahres. Ich wünsche Ihnen allen frohe Festtage und einen guten Jahreswechsel.

ASA Sekretariat
Hansruedi Seiler
Der Vorstand ist dankbar für jede Spende zugunsten der ASA und für die ideelle Unterstützung.


Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Abstinentenorganisationen
Arbeitsgemeinschaft ASA, Postfach 8957, 3001 Bern, Fon 031 300 58 63, Fax 031 300 58 65 - email: asa.asa@schweiz.ch - Internet: http://www.edimuster.ch/asa/

Besuchen Sie unbedingt die Seite mit dem aussagekräftigen URL und dem spannenden Inhalt:

http://www.alkoholpolitik.ch/

"Wir möchten mit dieser Dienstleistung über aktuelle Trends und Hintergründe auf dem Gebiet der Alkoholpolitik informieren, Sie zum Mitdenken und vielleicht sogar zum Handeln anregen. Alkoholpolitik ist in der Schweiz wie auch in andern Ländern ein eher unbeliebtes Thema, weil sehr oft die eigene Konsumhaltung, wirtschaftliche Eigeninteressen oder einfach die gesellschaftliche Wirklichkeit einer objektiven Betrachtungs- und Handlungsweise im Wege stehen."