Alkoholpolitische Stellungnahmen im Dienste der GesundheitAuf dieser Seite: Politik muss Alkoholprävention endlich ernst nehmen! - Biersteuersenkung: Die Prävention wird wirtschaftlichen Interessen geopfert - Erhöhung der Alkoholsteuer - Sondersteuer auf Alcopops - Radio- und Fernsehwerbung - Letzte TV-Runde - Gegen den finanziellen Kahlschlag bei der Alkoholprävention - Eine Weinsteuer ist sinnvoll und notwendig - Eine schweizerische Alkoholpolitik – eine gesundheits-politische Notwendigkeit Hauchdünner Entscheid
Die politische Sensibilität für Jugendschutz und Alkoholprävention ist massiv gestiegen. |
IOGT International | EGTYF (European Good Templar Youth Federation) | IOGT Switzerland |
Sven-Olov Carlsson International President |
Hege Sørvig President |
Priska Hauser-Scherer National President |
Für eine suchtmittelfreie Fussball-EM 2008
Dieser Meinung ist IOGT Schweiz (Schweizer Guttempler), eine der ältesten und erfahrensten Organisationen im Bereich der Suchtprävention und –nachsorge. Ihre Jahrestagung fand dieses Wochenende (24.-26. Juni 2005) in Liestal statt.
Im Rahmen dieser Tagung bedauerte der Direktor der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA), Michel Graf, dass sich der Schweizer Nati-Coach Köbi Kuhn und seine Spieler für eine Werbekampagne für den dänischen Suchtmittelkonzern «Carlsberg» einspannen lassen mussten.
Erfolgreiche Sportler sind Vorbilder und Idole für viele Jugendliche. Ihr Image mit Werbung für die legale Volksdroge Nr. 1 zu verbinden, ist mehr als problematisch. 300'000 Menschen sind hierzulande alkoholabhängig; 1,5 Millionen Menschen (Familienangehörige, Freunde, Arbeitskollegen usw.) sind mitbetroffen. Bei der Wahl seiner Marketingpartner hat der Schweizerische Fussballverband denkbar wenig Fingerspitzengefühl bewiesen.
Insbesondere in grossen Sportstadien sollte Alkohol nichts zu suchen haben. Oft wird sehr viel getrunken in den Fansektoren, so dass die Hemmungen sinken, unfaire oder gar beleidigende Parolen gegrölt werden und es in den und um die Stadien zu gewalttätigen Ausschreitungen kommt. Die meisten der Täter sind heftig alkoholisiert.
Die UEFA und die Fussballverbände der Schweiz und Österreichs wären gut beraten, wenn sie sich am Vorbild Frankreichs orientieren würden, findet die Landespräsidentin von IOGT Schweiz, Priska Hauser-Scherer: Dort wurden sämtliche Spiele der WM 1998 in einem alkoholfreien Rahmen durchgeführt.
Dass es kein Problem ist,
Sportanlässe ohne Alkoholausschank zu veranstalten und dass diese
Massnahme auch auf grosse Akzeptanz unter den Zuschauern stösst,
weiss SFA-Direktor Michel Graf: In der letzten Eishockey-Saison wurde
in der Halle des HC Lausanne bei Partien, die als «heikel»
eingestuft wurden (z.B. gegen Erzrivalen Fribourg-Gottéron) auf
den Alkoholausschank verzichtet. Resultat: friedliche Stimmung, keine
Probleme für die Ordnungskräfte und kaum Sachbeschädigungen.
IOGT Schweiz
Nach dem Entscheid des Ständerats
steht fest, dass künftig in allen privaten elektronischen Medien
für Bier, Wein und Sekt geworben werden darf. Auch ausländische
Sender mit einem Schweizer Fenster dürfen künftig Alkoholwerbung
ausstrahlen. Dem generellen Werbeverbot für alkoholische Getränke
untersteht fortan nur noch die SRG.
Viele Privatsender sprechen ein jugendliches Publikum an. Die SFA bedauert,
dass der Jugendschutz in diesem sensiblen Bereich wirtschaftlichen Interessen
geopfert worden ist. Bereits heute gibt der Alkoholkonsum der Schweizer
Jugendlichen Anlass zur Sorge. Ein Viertel der Mädchen im Alter
von 15 und 16 Jahren war schon mindestens zweimal im Leben betrunken,
bei den gleichaltrigen Knaben sind es gar 40 Prozent, wie eine Studie
der SFA zeigt. Mit ihrer Werbung, die eine psychoaktive Substanz ausschliesslich
positiv darstellt, beeinflusst die Alkoholindustrie das Trinkverhalten.
Eine aktuelle Literaturanalyse von Prof. Jürgen Rehm (Institut
für Suchtforschung Zürich) zeigt einen klaren Zusammenhang
zwischen Werbepräsenz und Alkoholkonsum. Jugendliche lassen sich
erwiesenermassen besonders leicht von Werbung beeinflussen. Werden sie
nicht vor den Verheissungen der Alkoholindustrie geschützt, drohen
früher Alkoholmissbrauch und entsprechende Folgeschäden (Unfälle,
Alkoholvergiftungen, soziale Probleme wie Gewalt, Schulprobleme und
Stellenverlust) ein noch grösseres Ausmass anzunehmen.
Mangelnde Verantwortung
gegenüber nächster Generation
Aus diesen Gründen wäre es eminent wichtig gewesen, dass die
Risiken, die eine Lockerung der Werbeverbote mit sich bringt, durch
strenge Jugendschutzbestimmungen eingeschränkt werden. Statt dem
Vorschlag des Nationalrats zu folgen, nahm der Ständerat aber einen
Abbau des Jugend- und Gesundheitsschutzes vor. Im Besonderen wurde ein
generelles Verbot von Werbung, Verkaufsangeboten und Sponsoring, die
sich an Minderjährige richten, aus dem Gesetzesentwurf gestrichen
und durch eine Reihe von Artikeln ersetzt, deren Jugendschutzbestimmungen
weniger weitreichend sind.
Dass der Ständerat sich geweigert hat, griffige Jugendschutzbestimmungen
in das revidierte Gesetz aufzunehmen, heisst, dass einer Mehrzahl der
Mitglieder der kleinen Kammer zusätzliche Werbeeinnahmen für
elektronische Medien wichtiger sind als die Gesundheit der Jugendlichen
– eine nach Ansicht der SFA höchst fragwürdige Haltung.
(SFA-ISPA, 2. März 2005)
Dossier
der SFA: Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG)
Wie es begann: Radio- und Fernsehwerbung
Eine
schweizerische Alkoholpolitik –
Angesichts der hohen sozialen
Kosten des Alkoholmissbrauchs besteht Handlungsbedarf. |
Vorschlag einer generellen Erhöhung der AlkoholsteuerDie SFA begrüsst den Vorstoss der EAV, die Alkoholsteuer* generell zu erhöhen und unterstützt ihn vollumfänglich. Allerdings wäre eine Erhöhung der Steuer um mindestens Fr. 5.00 je Liter r.A. wünschenswert, was zu einer Steuerbelastung von Fr. 34.00 je Liter r.A. führen würde. Dieser Steueransatz liegt immer noch etwas tiefer als die durchschnittliche Alkoholsteuerbelastung nach dem alten Besteuerungssystem (die durchschnittliche Steuerbelastung vor Juli 1999 lag bei Fr. 34.50).Folgende Gründe sprechen für eine stärkere Erhöhung der Steuer: Die Nachfrage nach Spirituosen verhält sich zwar preiselastisch, allerdings wird der Rückgang der Nachfrage bei einer Erhöhung von nur 84 Rappen je 7 dl Flasche gering sein. Aus gesundheitspolitischen Gründen ist deshalb eine deutlich stärkere Verteuerung der Spirituosen anzustreben. Selbst bei einer Besteuerung von Fr. 34.00 je Liter r.A. sind die meisten importierten Produkte immer noch deutlich niedriger besteuert als vor der Steuerharmonisierung im Jahre 1999. Eine Erhöhung der Alkoholsteuer stärkt die Marktposition der einheimischen, qualitativ hochwertigen Spirituosenerzeugnisse. Während eine Erhöhung der Alkoholsteuer um Fr. 5.00 je Liter r.A. ein billiges Produkt um über 5% verteuert, bewirkt die gleiche Erhöhung bei einem qualitativ hochwertigen und teuren Produkt eine Preiserhöhung von weniger als 1%. Die zusätzlichen Einnahmen in der Höhe von rund 19 Millionen Franken würden auch eine positive Auswirkung auf den Alkoholzehntel haben und somit der Prävention zusätzliche, dringend notwendige Mittel zur Verfügung stellen. (Lausanne, 30. Oktober 2002) * "Alkoholsteuer" meint hier nur "Steuer auf gebrannten Wassern", nicht "Steuer auf allen alkoholischen Getränken. (webmaster) Ausgangslage 21.10.2002/EAV "Seit 1. Juli 1999 werden in der Schweiz die gebrannten Wasser einheitlich nach Liter reiner Alkohol (r.A.) besteuert. Der Bundesrat hat auf gleiches Datum einen Einheitssatz von 29 Franken in Kraft gesetzt. Nach altem Besteuerungssystem hatte die durchschnittliche Alkoholsteuerbelastung in der Schweiz 34.50 Franken je Liter reinen Alkohol betragen. Nach 3-jähriger Erfahrung mit dem Einheitssatz stellen wir eine jährlich markante Zunahme des Verbrauchs gebrannter Wasser fest. Auf Grund gesundheitspolitischer Überlegungen sowie finanzieller Schwierigkeiten des Bundes prüfen wir, dem Bundesrat eine Erhöhung der Alkoholsteuer um 2 bis 5 Franken zu beantragen. Bei einer Erhöhung von 3 Franken je Liter reinen Alkohol steigt die Fiskalbelastung von 7 Deziliter Spirituosen zu 40 Volumenprozenten um 84 Rappen bzw. um 3 Rappen je 25-ml-Portion." http://www.eav.admin.ch/d/pdf/bericht.pdf Ein Jahr später: Keine Steuererhöhung im Alkoholbereich "Am 21. Oktober 2002 (hat die Eidgenössische Alkoholverwaltung EAV interessierte Kreise informiert, dass sie eine Vorlage zur Alkoholsteuererhöhung vorbereitet. Gleichzeitig wurde eingeladen, sich dazu zu äussern. Die zahlreichen Rückmeldungen geben der EAV die Möglichkeit, verschiedene Gesichtspunkte, die in diesem Ausmass bis jetzt entgangen sind, besser einzubeziehen. Da es nicht möglich ist, der ganzen Problematik in kurzer Zeit gerecht zu werden, sieht die EAV im jetzigen Zeitpunkt davon ab, die Vorlage weiterzuleiten. Zuerst werden die Argumente, die zum Teil entgegengesetzte Interessen verfolgen, analysiert und danach Lösungsansätze vorbereitet. Diese werden wir anschliessend mit den betroffenen Branchen besprechen. Die Vorlage zur Erhebung einer Sondersteuer auf Alcopops wird indessen weiterverfolgt und eine Botschaft ans Parlament wird vorbereitet." (EAV, 26. November 2003) Typisch: Die Alcopops der Jungen werden (zu Recht!) höher besteuert; die Spirituosen der Erwachsenen bleiben verschont. Und das schlägt dem Fass den Boden aus: Die Plakataktionen "Alles im Griff?" wird 2005 eingestellt. Und ein Unglück kommt selten allein: Der Aktion "Nez rouge" werden die Mittel entzogen. (webmaster, Mai 2003, siehe auch Ledermann, gegen Ende und Kommentare.) Aktion Nez rouge verliert wichtigen Sponsor BERN - Der Fonds für Verkehrssicherheit spricht der Aktion Nez rouge den präventiven Charakter ab und zieht sich als Sponsor zurück; das Gesuch um einen Unterstützungsbeitrag von 150 000 Fr. für 2004/2005 wurde abgelehnt. Nez Rouge wird dagegen rekurrieren... Der FVS sieht in der Aktion keine vorbeugende Massnahme zur Verhinderung von Unfällen, sondern vielmehr einen simplen, den Alkoholkonsum sogar noch fördernden Transportdienst. Dem Fonds für Verkehrssicherheit stehen jährlich rund 15 bis 16 Millionen Franken zur Verfügung. Sie stammen aus einem Beitrag, den jeder Motorfahrzeughalter zusammen mit seiner Haftpflichtversicherungsprämie bezahlt. (Publiziert am: 08. Mai 2004 18:29, 20minuten) Vorschlag einer Sondersteuer auf AlcopopsDie SFA unterstützt den Vorschlag der EAV, eine Sondersteuer auf Alcopops einzuführen uneingeschränkt. Mit Sorge haben wir in den letzten Monaten die starke Zunahme des Konsums dieser Produkte vor allem bei Jugendlichen verfolgt und sind zum Schluss gelangt, dass nun effektive und kurzfristig umsetzbare Massnahmen getroffen werden müssen.Der starke Konsumanstieg bei den Alcopops ist auch mit der deutlichen Zunahme des Rauschtrinkens unter Jugendlichen in Verbindung zu bringen. Die SFA fordert deshalb nicht nur Massnahmen, die den Absatz der Alcopops reduzieren, sondern auch solche, die sich gegen die Entwicklung dieser Konsumform unter Jugendlichen insgesamt richten. Die Beantwortung der konkreten Fragen ist denn auch vor diesem Hintergrund zu sehen. 1) Die SFA ist besorgt über die beschriebene Entwicklung und fordert dringend, dass strukturelle Massnahmen (für konkrete Vorschläge, siehe Frage Nr. 4) ergriffen werden, die diese Konsumtrends stoppen. 2) Wir befürworten eine Sondersteuer auf Alcopops als eine wirksame Massnahme eines vielfältigen Massnahmenpakets. 3) Eine zusätzliche Steuer in der Höhe von Fr. 1.65 je Verkaufseinheit (3 dl Fläschchen mit 5,5 Vol-%) scheint uns angemessen zu sein. Wir könnten uns jedoch vorstellen, dass Alcopops in kleineren Verkaufseinheiten (z.B. RedBull Kick 80; 80 Vol-% und 20ml Verkaufseinheit) deutlich stärker besteuert werden. 4) Wir beobachten eine klare
Zunahme des Rauschtrinkens unter Jugendlichen, dies jedoch nicht nur
mit Alcopops. Letztere unterstützen sicherlich diesen Trend als
Party- und Fun-Getränke; Trend-Biere zielen jedoch in die gleiche
Richtung. Es wäre deshalb unserer Ansicht nach wünschenswert,
dass weitere Massnahmen ergriffen werden könnten, die auf eine
Umkehrung des Trends des Rauschtrinkens insgesamt abzielen. Insbesondere
könnten wir uns folgende Massnahmen vorstellen: P.S. Auf den 1. Februar 2004 ist die Steuer "für süsse gebrannte Wasser" gegenüber den andern gebrannten Wasern um 300% erhöht worden. Die erhobene Steuer pro Flasche beträgt – je nach Alkoholgehalt und Gebindegrösse – neu zwischen 1.80 und 2.00 Franken (früher zwischen 45 und 50 Rappen). Mehr darüber bei der Alkoholverwaltung. Das neue Radio- und Fernsehgesetz nicht im Alkohol ertränkenEin neues Radio- und Fernsehgesetz soll nach dem Willen von Privatsendern und Werbewirtschaft erstmals Werbung für Alkohol und Tabak in den Schweizer TV- und Radioprogrammen erlauben. Nach Ansicht der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) in Lausanne würde das eine zusätzliche Gefährdung für die Volksgesundheit bedeuten und besonders den Konsum der Suchtmittel Alkohol und Zigaretten bei Jugendlichen zusätzlich anreizen. Das Radio- und Fernsehgesetz
(RTVG) von 1991 braucht angesichts einer sich rasch wandelnden Medienlandschaft
neue Leitplanken. In einem revidierten Gesetz soll diese neue Medienordnung
vor allem eines erreichen: durch verstärkte Liberalisierung den
kleinen privaten Anbietern von Rundfunk und Fernsehen einen wirtschaftlich
sicheren Platz neben dem starken Service public der SRG garantieren.
Nach Abschluss der Vernehmlassung des Gesetzesentwurfs zeichnet sich
nach Ansicht der SFA eines ganz deutlich ab: hinsichtlich der künftigen
Werbevorschriften für Suchtmittel wie Alkohol und Tabak in den
elektronischen Medien droht ein klarer Ausverkauf aller suchtpräventiven
Limite bisheriger Bestimmungen. Besonders die nach Werbegeldern dürstenden
Privatsender wollen die schrankenlose Alkohol- und Tabakwerbung und
fordern dazu die Anwendung wesentlicher liberaler Werbestandards der
Europäischen Union für die Schweiz. Gerade hinsichtlich der Jugendlichen zeigt sich, dass in Ländern mit Werbeverboten der Einstieg junger Leute in den Alkohol- und Tabakkonsum später erfolgt und insgesamt weniger konsumiert wird. Eine Koalition aus Privatsendern und Werbewirtschaft würde die neuen lockeren Bestimmungen für die Alkoholwerbung lieber heute als morgen durchziehen. Nur eine rasche Mobilisierung aller Gegner der Anpreisung freier Alkoholströme auf allen Kanälen kann helfen, das Schlimmste zu verhindern. Der Entwurf des Bundesrates sieht vor: "Art. 10 Werbeverbote 1 Unzulässig ist Werbung für: a. Tabakwaren; b. alkoholische Getränke, die dem Alkoholgesetz vom 21. Juni 1932 unterstehen (d.h Spirituosen). Die Werbung für andere alkoholische Getränke darf in Wort, Bild und Ton nur Angaben und Darstellungen enthalten, die sich unmittelbar auf das Produkt und seine Eigenschaften beziehen. Der Bundesrat erlässt zum Schutz der Gesundheit und der Jugend weitere Einschränkungen; ... 2 Unzulässig sind: a. Werbung für verschreibungspflichtige Heilmittel nach Massgabe des Heilmittelgesetzes vom 15. Dezember 2000 ; b. Verkaufsangebote für sämtliche Heilmittel und medizinische Behandlungen Art. 16 Besondere Bestimmungen für die SRG 2 In den Programmen der SRG ist Werbung für alkoholische Getränke unzulässig. Untersagt ist auch Sponsoring durch in diesem Bereich tätige Unternehmen." EVP zur Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (Mittwoch 3. März 2004) Nationalrat wirft Jugendschutz Knebel zwischen die Beine!Die heute morgen vom Nationalrat beschlossene Lockerung des Alkoholwerbeverbotes ist für die Evangelische Volkspartei der Schweiz (EVP) absolut unverständlich. Scheinbar stört es die Mehrheit des Nationalrates nicht, dass der Missbrauch der legalen Droge Alkohol bereits heute Schäden in Milliardenhöhe verursacht. Die Lockerung des Werbeverbots bei den Privatradios und -fernsehen wird insbesondere den Alkoholmissbrauch durch Jugendliche weiter fördern und die Durchsetzung des Jugendschutzes zusätzlich erschweren. Die EVP lässt das Argument nicht gelten, dass mündige Bürger nicht zu bevormunden seien. Schliesslich ist gerade das Fernsehen jenes Medium, welches in grossem Masse von jugendlichen, unmündigen Menschen genutzt wird. Mit grosser Sorge beurteilt die EVP auch die Aufhebung des Verbotes religiöser und politischer Werbung. Insbesondere der Einstieg potenter Interessengruppen in die politische Fernsehwerbung wird den Ausgang von Abstimmungs- und Wahlkämpfen vermehrt von der Dicke des Portemonnaies abhängig machen. Die EVP will auch in Zukunft eine lösungsorientierte Politik betreiben und nicht zu einer Fundraising-Organisation verkommen. Ohne staatliche Finanzierung der Parteien wird deshalb eine umfassende Wahlkampagne kaum noch zu bewältigen sein. Jene europäischen Ländern, in denen bereits heute politische Fernsehwerbung erlaubt ist, kennen gleichzeitig auch eine finanzielle Unterstützung der politischen Parteien. Es ist zu hoffen, dass der Nationalrat zur Besinnung kommt und die
Gesetzesrevision in der Schlussabstimmung noch ablehnt. |