Alkoholpolitische Stellungnahmen im Dienste der Gesundheit


Auf dieser Seite: Politik muss Alkoholprävention endlich ernst nehmen! - Biersteuersenkung: Die Prävention wird wirtschaftlichen Interessen geopfert - Erhöhung der Alkoholsteuer - Sondersteuer auf Alcopops - Radio- und Fernsehwerbung - Letzte TV-Runde - Gegen den finanziellen Kahlschlag bei der Alkoholprävention - Eine Weinsteuer ist sinnvoll und notwendig - Eine schweizerische Alkoholpolitik – eine gesundheits-politische Notwendigkeit

Hauchdünner Entscheid
Parlament gibt Alkoholwerbung am Fernsehen frei
Medienförderung statt Jugendschutz

Die politische Sensibilität für Jugendschutz und Alkoholprävention ist massiv gestiegen.
Dieses positive Fazit ziehen die Schweizer Suchtfachleute* nach der heftig umstrittenen
Debatte über die Aufhebung des Werbeverbots für Bier und Wein am Fernsehen.
Gleichzeitig kritisieren sie scharf, dass das Parlament die Interessen der Werbe- und
Medienbranche schlussendlich höher gewichtet hat als den Jugend- und Familienschutz.

Der Bundesrat hat im November 2008 bekannt gemacht, dass er das Alkoholwerbeverbot am Fernsehen aufheben will, um den Abschluss eines Filmförderungsabkommens mit der EU zu ermöglichen. Drei Mal hat sich der Ständerat in den vergangenen Monaten diesem Ansinnen widersetzt; der Nationalrat hat dagegen drei Mal an der Freigabe der Alkoholwerbung festgehalten. Mit einer Stimme Unterschied hat die Einigungskonferenz gestern nun doch der Aufhebung des Werbeverbots zugestimmt. Heute hat nun auch der Ständerat nachgegeben.

Die Schweizer Suchtfachleute haben gemeinsam gegen das Liberalisierungsvorhaben des
Bundesrates gekämpft, ebenso die Kinder-, Jugend-, Eltern- und Familienorganisationen der Schweiz, die Berufsverbände der Lehrer und Polizeibeamten sowie der Schweizerische Städteverband. Gerade das Medium Fernsehen verwebt Produkteinformation mit Emotion und Lifestyle. Besonders anfällig für diese einseitig positiven Werbebotschaften sind die Jugendlichen. In Zeiten wachsender Problemlasten – Rauschtrinken, Gewaltexzesse unter Alkoholeinfluss, Lärm, Littering, Vandalismus – wäre die Politik gefordert gewesen, durch das Setzen zurückhaltender Rahmenbedingungen ihren Beitrag zur Vermeidung von Alkoholproblemen zu leisten.

Entsprechend enttäuscht sind die Suchtfachleute angesichts der hauchdünnen Entscheidung: Das Parlament gewichtet damit die kommerziellen Interessen der Alkoholindustrie, der Fernsehstationen (insbesondere der SRG) und der Werbebranche höher als den Jugendschutz. Während diese Zweige betriebswirtschaftlich profitieren, bleiben die volkswirtschaftlichen Folgekosten der Allgemeinheit überlassen – bereits heute verursacht der Alkoholmissbrauch in der Schweiz jährliche Folgekosten von 6.5 Milliarden Franken.

Positiv werten die Schweizer Suchtfachleute, dass die Frage der Alkoholwerbung so intensiv und kontrovers diskutiert wurde. Es zeigt sich, dass bei den politischen Entscheidungsträgern in den letzten Jahren ein Umdenken stattgefunden hat und das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Jugendschutzmassnahmen im Alkoholbereich enorm gestiegen ist. Das ist für die bevorstehenden Revisionen von Lebensmittel- und Alkoholgesetz ein ermutigendes Zeichen.
* SFA/ISPA: Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme
* GREA: Groupement Romand d'Etudes des Addictions
* Fachverband Sucht: Verband der Deutschschweizer Suchtfachleute
Weitere Informationen: Markus Theunert, Generalsekretär Fachverband Sucht, Tel. 079 238 85 12


Politik muss Alkoholprävention endlich ernst nehmen!

Der problematische Alkoholkonsum unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen nimmt stetig weiter zu. Dieser Entwicklung muss mit wirksamen Massnahmen begegnet werden, fordert die Fachorganisation IOGT Schweiz an ihrer 117. Jahrestagung in Oberägeri (ZG).

Gemäss neuesten Zahlen der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) gehen immer mehr Jugendliche und junge Erwachsene mit ihrem Alkoholkonsum hohe Risiken ein. Die Folgen dieser Entwicklung machen in immer kürzeren Intervallen Schlagzeilen: Nach eigentlichen Saufgelagen («Bottelones», «Harassenlauf» usw.) bleiben in den Innenstädten und Parks riesige Scherben- und Abfallberge zurück, an den Wochenenden werden immer mehr stark alkoholisierte Jugendliche (teilweise mit akuter, hochgradiger Alkoholvergiftung) in die Notfallaufnahmen der Spitäler eingeliefert, Junglenker verursachen unter Alkoholeinfluss Verkehrsunfälle, und die Zahl der alkoholbedingten Gewalttätigkeiten – nicht nur im Umfeld von Fussballspielen – nimmt laufend zu. Der Schaden nicht nur für die direkt Betroffenen, sondern für die Gesellschaft und die Volkswirtschaft ist immens.

IOGT Schweiz ist sehr beunruhigt über diese Entwicklung und weist anlässlich der 117. Jahrestagung in Oberägeri (ZG) am 19.-21. Juni 2009 darauf hin, welche Massnahmen unbestritten den grössten Nutzen bringen beim Ziel, den Alkoholkonsum Jugendlicher wirksam einzudämmen:

• Einschränkung der Zugänglichkeit: Alterslimite 18 für sämtliche Alkoholika, also auch für Bier und Wein, lokale oder zeitliche Verkaufsverbote (in Sportstadien, in Jugendtreffpunkten oder beispielsweise ab 22:00 Uhr)

• Erhöhung des Preises: Einführung der Besteuerung auch auf Bier und Wein

• Verminderung der Attraktivität: Verbot der Werbung für alkoholische Getränke

• Vermittlung von Alternativen: Die Prävention muss nicht einseitig auf den Aspekt «Den Umgang mit Alkohol lernen» setzen, sondern auch den Mut zum Nein-Sagen stärken und vermitteln, dass Alkoholkonsum keine Voraussetzung für gute Stimmung ist.

Uneinheitliche, kantonal unterschiedliche Regelungen sind nicht zielführend. Deshalb sind die genannten Massnahmen auf Bundesebene einzuführen.

Priska Hauser-Scherer, Landespräsidentin von IOGT Schweiz, betont: «Der Bundesrat und die Eidgenössischen Räte sind aufgerufen, auf die Kenntnisse der Präventionsfachleute zu hören, statt dem Lobbying der Suchtmittelindustrie nachzugeben, und baldmöglichst griffige Massnahmen zu ergreifen. Eine weitere Zunahme des Jugendalkoholproblems muss vermieden werden.»

Gastredner an der diesjährigen Jahrestagung von IOGT Schweiz sind unter anderem der Zuger Regierungsrat Patrick Cotti (Vorsteher Direktion Bildung und Kultur), Gemeinderätin Marianne Weber, Sozialvorsteherin Oberägeri, Philippe Vuichard, Präventionsspezialist der Eidg. Alkoholverwaltung, Matthias Meyer, Leiter des Gesundheitsamtes des Kantons Zug, und Kristina Šperková, Vizepräsidentin des weltweiten Dachverbands IOGT International mit Sitz in Schweden.

IOGT Schweiz ist eine der ältesten und erfahrensten Organisationen im Bereich der Suchtprävention und -nachsorge in der Schweiz. In mehreren Städten bietet IOGT Nachsorgeangebote für Menschen mit Alkoholproblemen und für deren Angehörige; ergänzt durch ein breites Angebot an drogen-, also auch alkoholfreien Freizeitangeboten. IOGT ist eine weltweite, politisch und konfessionell unabhängige Abstinenz-, Friedens- und Entwicklungshilfeorganisation.

Kontaktpersonen:
Priska Hauser-Scherer, Landespräsidentin, Tel. mob. 079 324 25 70
Alex Klee, Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit, Tel. mob. 079 441 05 50


Eine Globale Resolution mit dem Ziel, die Alkoholwerbung an Weltmeisterschaften zu beenden

(Global Resolution to End Alcohol Promotion in World Cup Events)
Der FIFA überreicht am 22. Juni 2006

Der Sport spielt eine zentrale Rolle bei der Förderung der Gesundheit, der körperlichen Fitness und des Mannschaftsgeistes, besonders durch die Werte des Wettbewerbs, des Fairplays und des kulturellen Austausches junger Menschen auf der ganzen Welt. Millionen Jugendliche erhalten beim Sport Anreize zur Sozialisierung.

Millionen von Menschen weltweit, Ältere und Jugendliche, sind stark an internationalen Sportwettbewerben interessiert, z.B. an Weltmeisterschaften, Olympischen Spielen und anderen Veranstaltungen. Sie verfolgen die Wettkämpfe direkt am Ort, am Fernsehen oder am Radio. Sie identifizieren sich mit den Athleten und Mannschaften und verehren ihre Teamhelden. Millionen Fans sehen die Wettkämpfe in den Stadien. Im Jahr 2002 verfolgte ein Publikum von zusammengerechnet mehr als 28 Milliarden Menschen in 213 Ländern während über 41'000 Stunden die Fernsehübertragungen. Davon sah sich allein über eine Milliarde Zuschauer das Finalspiel an.

Das Alkohol-Marketing hat internationale Sportwettkämpfe dazu benützt, junge Menschen zum Bier- und Alkoholkonsum im Allgemeinen hinzuführen. Das Bier-Sponsoring und die TV-Werbung entstellen die positiven Eigenschaften des Sports. Doch immer mehr Beweise in aller Welt zeigen, dass Kinder, die der Alkoholwerbung im Fernsehen häufig ausgesetzt sind, mit zunehmender Wahrscheinlichkeit früh Alkohol konsumieren und dass ein wachsender Anteil von ihnen sich zu Risikotrinkern entwickeln wird.

Der Welt-Gesundheits-Bericht 2002 der WHO stellte fest, dass 4 % der Krankheitsschäden und 3,2% aller weltweiten Todesfälle dem Alkohol zuzuschreiben waren, und dass Alkohol das weitaus grösste Gesundheitsrisiko in Entwicklungsländern mit tiefer Sterblichkeitsrate war und das drittgrösste in entwickelten Ländern.

Die 58. Generalversammlung der WHO hielt in einer Resolution fest, dass schädlicher Alkoholkonsum zu den häufigsten Ursachen für Krankheit, Invalidität, häusliche Gewalt gegen Frauen und Kinder, Behinderung, soziale Probleme und vorzeitigen Tod gehört; er steht in Verbindung mit mentaler Krankheit; er hat ernste Folgen für das menschliche Wohlergehen; er betrifft Individuen, Familien, Gemeinden und die Gesellschaft als Ganzes und trägt zur Chancenungleichheit im Bereich der Gesundheit bei.

Die FIFA, die Organisatorin der Fussball-Weltmeisterschaft, "anerkennt die prominente Rolle des Sports, speziell des Fussballs, als ein Mittel, klare und bestimmte Botschaften zu überbringen, um schädliche Entwicklungen, welche die Gesellschaft weltweit untergraben, auszurotten." (FIFA-Original) Die FIFA „hat strategische Allianzen mit internationalen Organisationen gebildet, die seit langem bestehende Ziele verfolgen, wie z.B. UNICEF, WHO, I LO, UNHCR, SOS-Kinderdörfer und andere, um den Einfluss des Fussballs mit der Erfahrung und Fähigkeit jener zu verbinden, die ... für eine bessere Welt kämpfen" und stellt fest, dass bessere Gesundheit für Kinder eine Priorität auch für die FIFA ist... Die FIFA ist "sich des immer grösseren Einflusses bewusst geworden, den die Förderung von Gesundheits-Aspekten auf das tägliche Leben der Menschen auf der ganzen Welt haben kann" und weist darauf hin, dass sie bereits 1986 die Tabakwerbung an allen ihren Wettkämpfen ausschloss.

Deshalb rufen die unterzeichneten nationalen und internationalen Organisationen die FIFA und zukünftige Weltmeisterschafts-Gastgeberländer auf, die Rolle des Alkohol-Sponsoring, die Plakatwerbung an den Austragungsorten und die Alkoholwerbung am Fernsehen bei Weltmeisterschaften auf die Übereinstimmung mit den Werten des Sports, der Gesundheit und des Fairplay, wie sie durch internationale Sportwettkämpfe verkörpert werden, zu überprüfen – und - eine klare Politik gegenüber des Alkohol-Marketings und der Werbung für Alkohol zu beschliessen, die so ausgerichtet ist, dass deren Präsenz bei Weltmeisterschaften minimalisiert und schliesslich eliminiert wird.
(Übersetzung: M. + H.T. Meyer)

Initiiert durch:
Campaign for Alcohol-Free Sports TV, Center for Science in the Public Interest
1875 Connecticut Avenue NW 300, Washington DC 20016, USA
Tel.: 1-202-777-8322, Fax: 1-202-265-4954

Liste der Organisation und weitere Angaben sind auf der Seite alkoholpolitik.ch.


Resolution to End Alcohol Promotion in International Football Events

Whereas sports play a central role in the development of health, physical fitness, and teamwork and in the values of competition, fair play and cross-cultural exchange for young people worldwide, and millions of youth get socialization cues from sports;

Whereas tens of millions of people worldwide, including millions of young people, have an intense interest in international sports competition, and follow the games closely in person and on television or radio, identifying with the games’ athletes and teams and idolizing their teams’ heroes;

Whereas millions of fans in stadiums view and a cumulative audience of several billion people in watch thousands of hours of television coverage;

Whereas alcohol marketers have used international athletic competition as a means to cue young people to beer and drinking, and beer sponsorship and television ads distort the positive, youth-development values of sports;

Whereas mounting evidence around the world shows that exposure to television advertising for alcoholic beverages increases the likelihood that children will drink and consume more heavily;

Whereas The World Health Report 2002 determined that 4% of the burden of
disease and 3.2% of all deaths globally were attributed to alcohol, and that alcohol was the foremost risk to health in low-mortality developing countries and the third in developed countries;

Whereas the 58th World Health Assembly resolved that harmful drinking is among the foremost underlying causes of disease, injury, domestic violence against women and children, disability, social problems and premature deaths; is associated with mental ill-health; has a serious impact on human welfare affecting individuals, families, communities and society as a whole; and contributes to health inequities;

Whereas FIFA, the World Football Association, “acknowledges the prominent role of sports, and especially football, as a vehicle for delivering clear and firm messages to eradicate blights undermining society around the world; and has set up strategic alliances with international organizations that have long-established aims, such as UNICEF, WHO, ILO, UNHCR, SOS Children’s Villages, and others, to link the power of football with the experience and ability of those who … are striving to make a better world” and states that better health for children is one of its priorities;

Whereas the international football movement, represented by FIFA has “become aware of the wider impact that promoting health issues can have on the everyday lives of people throughout the world” and points to its elimination in 1986 of tobacco advertising in all its tournaments;

Therefore, the undersigned, representing the worldwide IOGT movement, gathered fort he 66th IOGT World Congress, call on UEFA and the Euro2008 host countries Switzerland and Austria to:

• Examine the role of alcohol sponsorship, venue signage, and television advertising of alcoholic beverages in the Euro2008 for consistency with the values of sport, health, and fair play represented by international sports competition; and

• Adopt clear policies about the promotion and advertising of alcohol that are designed to minimize and eventually eliminate their presence from Euro2008 games; and

Therefore, the undersigned also call on the national and local authorities in Switzerland and Austria to

• create the legal regulations for a ban of alcohol promotion in the stadiums and their surroundings (including media coverage).

Basel, 30 July 2006 (678 days before the Euro2008 kick-off at Basel’s St. Jakob Park)

IOGT International EGTYF (European Good Templar Youth Federation) IOGT Switzerland
Sven-Olov Carlsson
International President
Hege Sørvig
President
Priska Hauser-Scherer
National President

and 450 participants of the IOGT World Congress in Basel-Münchenstein, Switzerland, 29 July - 5 August 2006, representing organizations from Albania, Belarus, Belgium, Bosnia-Herzegovina, Bulgaria, Burundi, Cambodia, Croatia, Czech Republic, Denmark, Estonia, Faroe Islands, Finland, France, Gambia, Germany, Ghana, Great Britain, Greece, Guinea-Bissau, Iceland, India, Italy, Iran, Laos, Latvia, Lithuania, Macedonia, Malaysia, Moldova, Nepal, The Netherlands, Nigeria, Norway, Romania, Russia, Senegal, Serbia/Montenegro, Slovakia, South Africa, Sri Lanka, Sweden, Switzerland, Thailand, Ukraine, United States of America, Vietnam


Für eine suchtmittelfreie Fussball-EM 2008

Ein klarer Kopf für Köbi!

In drei Jahren sollen von der Fussball-Europameisterschaft Bilder des sportlichen Wettstreits und von einem friedlichen Fest der Fussballfans aus der Schweiz rund um die Welt flimmern – und nicht von grölenden, betrunkenen, gewaltbereiten Hooligans

Dieser Meinung ist IOGT Schweiz (Schweizer Guttempler), eine der ältesten und erfahrensten Organisationen im Bereich der Suchtprävention und –nachsorge. Ihre Jahrestagung fand dieses Wochenende (24.-26. Juni 2005) in Liestal statt.

Im Rahmen dieser Tagung bedauerte der Direktor der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA), Michel Graf, dass sich der Schweizer Nati-Coach Köbi Kuhn und seine Spieler für eine Werbekampagne für den dänischen Suchtmittelkonzern «Carlsberg» einspannen lassen mussten.

Erfolgreiche Sportler sind Vorbilder und Idole für viele Jugendliche. Ihr Image mit Werbung für die legale Volksdroge Nr. 1 zu verbinden, ist mehr als problematisch. 300'000 Menschen sind hierzulande alkoholabhängig; 1,5 Millionen Menschen (Familienangehörige, Freunde, Arbeitskollegen usw.) sind mitbetroffen. Bei der Wahl seiner Marketingpartner hat der Schweizerische Fussballverband denkbar wenig Fingerspitzengefühl bewiesen.

Insbesondere in grossen Sportstadien sollte Alkohol nichts zu suchen haben. Oft wird sehr viel getrunken in den Fansektoren, so dass die Hemmungen sinken, unfaire oder gar beleidigende Parolen gegrölt werden und es in den und um die Stadien zu gewalttätigen Ausschreitungen kommt. Die meisten der Täter sind heftig alkoholisiert.

Die UEFA und die Fussballverbände der Schweiz und Österreichs wären gut beraten, wenn sie sich am Vorbild Frankreichs orientieren würden, findet die Landespräsidentin von IOGT Schweiz, Priska Hauser-Scherer: Dort wurden sämtliche Spiele der WM 1998 in einem alkoholfreien Rahmen durchgeführt.

Dass es kein Problem ist, Sportanlässe ohne Alkoholausschank zu veranstalten und dass diese Massnahme auch auf grosse Akzeptanz unter den Zuschauern stösst, weiss SFA-Direktor Michel Graf: In der letzten Eishockey-Saison wurde in der Halle des HC Lausanne bei Partien, die als «heikel» eingestuft wurden (z.B. gegen Erzrivalen Fribourg-Gottéron) auf den Alkoholausschank verzichtet. Resultat: friedliche Stimmung, keine Probleme für die Ordnungskräfte und kaum Sachbeschädigungen.

IOGT Schweiz


Biersteuersenkung: Die Prävention wird wirtschaftlichen Interessen geopfert

Eine knappe Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat sich in Sachen Biersteuer für die schlechteste aller Lösungen entschieden: Sie will die Steuer noch tiefer ansetzen als im Entwurf des Bundesrates vorgesehen. Damit wird eine der wirksamsten Präventionsmassnahmen zunichte gemacht – zum Nachteil der Gesundheit der Jugendlichen.
Bereits im Gesetzesentwurf des Bundesrates war die Biersteuer so tief angesetzt, dass sie für die Präventions- und Gesundheitsorganisationen kaum akzeptabel war. Offensichtlich standen dabei bloss wirtschaftliche Interessen im Vordergrund. Bier zu Billigpreisen ist gerade für Jugendliche und Minderjährige attraktiv – damit werden alle Präventionsbemühungen unterlaufen, denn dass Preis und Erhältlichkeit alkoholischer Getränke einen grossen Einfluss auf die Konsumraten haben, ist wissenschaftlich erwiesen. Ohne eine Preiserhöhung wird Bier das billigste alkoholische Getränk auf dem Markt bleiben – oft ebenso billig wie alkoholfreie Getränke oder sogar noch billiger.

Suchtexperten sind für eine deutliche Steuererhöhung
Der Alkoholmissbrauch der Heranwachsenden in der Schweiz ist Besorgnis erregend: Verschiedene Schweizer Studien zeigen, dass der Alkoholmissbrauch bei 13- bis 18-Jährigen stark zunimmt (ESPAD, SMASH). Ebenso ist nachgewiesen, dass ein früher problematischer Alkoholkonsum das Risiko deutlich erhöht, im Erwachsenenalter Alkoholprobleme zu entwickeln.
Der Fachverband Sucht (FS), GREAT (Groupement Romand d'Etudes sur l’Alcoolisme et les Toxicomanies) und die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) fordern deshalb vom Ständerat eine deutliche Erhöhung der Biersteuer, um die Bestrebungen der Prävention und des Jugendschutzes zu unterstützen.
Auskunft:
Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA)
Fachverband Sucht (FS)

Groupement Romand d'Etudes sur l’Alcoolisme et les Toxicomanies (GREAT)


(19/01/2006)


Revision des Radio-TV-Gesetzes:

Ständerat opfert Jugendschutz den Werbeeinnahmen

Nach dem Entscheid des Ständerats steht fest, dass künftig in allen privaten elektronischen Medien für Bier, Wein und Sekt geworben werden darf. Auch ausländische Sender mit einem Schweizer Fenster dürfen künftig Alkoholwerbung ausstrahlen. Dem generellen Werbeverbot für alkoholische Getränke untersteht fortan nur noch die SRG.
Viele Privatsender sprechen ein jugendliches Publikum an. Die SFA bedauert, dass der Jugendschutz in diesem sensiblen Bereich wirtschaftlichen Interessen geopfert worden ist. Bereits heute gibt der Alkoholkonsum der Schweizer Jugendlichen Anlass zur Sorge. Ein Viertel der Mädchen im Alter von 15 und 16 Jahren war schon mindestens zweimal im Leben betrunken, bei den gleichaltrigen Knaben sind es gar 40 Prozent, wie eine Studie der SFA zeigt. Mit ihrer Werbung, die eine psychoaktive Substanz ausschliesslich positiv darstellt, beeinflusst die Alkoholindustrie das Trinkverhalten. Eine aktuelle Literaturanalyse von Prof. Jürgen Rehm (Institut für Suchtforschung Zürich) zeigt einen klaren Zusammenhang zwischen Werbepräsenz und Alkoholkonsum. Jugendliche lassen sich erwiesenermassen besonders leicht von Werbung beeinflussen. Werden sie nicht vor den Verheissungen der Alkoholindustrie geschützt, drohen früher Alkoholmissbrauch und entsprechende Folgeschäden (Unfälle, Alkoholvergiftungen, soziale Probleme wie Gewalt, Schulprobleme und Stellenverlust) ein noch grösseres Ausmass anzunehmen.

Mangelnde Verantwortung gegenüber nächster Generation
Aus diesen Gründen wäre es eminent wichtig gewesen, dass die Risiken, die eine Lockerung der Werbeverbote mit sich bringt, durch strenge Jugendschutzbestimmungen eingeschränkt werden. Statt dem Vorschlag des Nationalrats zu folgen, nahm der Ständerat aber einen Abbau des Jugend- und Gesundheitsschutzes vor. Im Besonderen wurde ein generelles Verbot von Werbung, Verkaufsangeboten und Sponsoring, die sich an Minderjährige richten, aus dem Gesetzesentwurf gestrichen und durch eine Reihe von Artikeln ersetzt, deren Jugendschutzbestimmungen weniger weitreichend sind.
Dass der Ständerat sich geweigert hat, griffige Jugendschutzbestimmungen in das revidierte Gesetz aufzunehmen, heisst, dass einer Mehrzahl der Mitglieder der kleinen Kammer zusätzliche Werbeeinnahmen für elektronische Medien wichtiger sind als die Gesundheit der Jugendlichen – eine nach Ansicht der SFA höchst fragwürdige Haltung.
(SFA-ISPA, 2. März 2005)
Dossier der SFA: Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG)
Wie es begann: Radio- und Fernsehwerbung

Eine schweizerische Alkoholpolitik –
eine gesundheits-politische Notwendigkeit

Angesichts der hohen sozialen Kosten des Alkoholmissbrauchs besteht Handlungsbedarf.
Eine nationale Alkoholpolitik ist zu fordern, die sich – wie auch bei illegalen Drogen der Fall – auf die vier Säulen Prävention, Schadensminderung, Therapie und Rehabilitation sowie gesetzliche Massnahmen stützt. Dabei geht es nicht darum, Schweizerinnen und Schweizern ihr Gläschen Wein oder ihr Bierchen zu vergällen, sondern vielmehr darum, dem Missbrauch vorzubeugen sowie dessen Folgen zu mildern.
An erster Stelle eines Forderungskataloges muss eine sozialkostendeckende Besteuerung aller alkoholischen Getränke stehen. Dies ist ein Gebot der Gerechtigkeit, denn bis anhin werden nur die Spirituosen und in geringem Masse das Bier, nicht aber der Wein besteuert, obwohl die Hälfte allen in der Schweiz konsumierten Alkohols in Form von Wein getrunken wird.
An zweiter Stelle gilt es, den Jugendschutz auszubauen und bestehende Massnahmen wie etwa das Abgabeverbot von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche besser durchzusetzen.
Drittens ist vor allem die gemeindenahe Prävention zu fördern, die, weil sie die verschiedenen Sektoren der Gemeinschaft – wie Schule, Wirtschaft, Freizeitorganisationen – umfasst, sich als besonders wirksam erwiesen hat.
Viertens muss die Früherfassung und Frühbehandlung von Personen mit Alkoholproblemen systematisch in allen Teilen des Landes durchgeführt werden, weil diese Massnahmen nicht nur effektiv, sondern auch kostengünstig sind. Und fünftens muss dazu Sorge getragen werden, dass das gut ausgebaute Behandlungssystem für Alkoholabhängige in der Schweiz erhalten bleibt und Lücken – wie etwa in der Nachsorge – geschlossen werden können.

Der Bund ist in seinem Handlungsspielraum auf bundesrechtliche und fiskalische Massnahmen sowie auf landesweite Präventionskampagnen und die Förderung der Forschung beschränkt. Es obliegt den Kantonen, Bundesrecht zu vollziehen und sowohl im Präventions- als auch im Therapiebereich gesetzgeberisch tätig zu sein und Massnahmen zu treffen. D.h. den Kantonen kommt eine erstrangige Bedeutung bei der Formulierung und der Umsetzung einer nationalen Alkoholpolitik zu. Nicht nur der Bund, sondern auch die Kantone sind deshalb zu Taten aufgerufen.
(Dr. Richard Müller, Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme, Lausanne, Referat an der Medienkonferenz des Bundesamtes für Gesundheit "Soziale Kosten des Alkoholmissbrauchs")

Vorschlag einer generellen Erhöhung der Alkoholsteuer

Die SFA begrüsst den Vorstoss der EAV, die Alkoholsteuer* generell zu erhöhen und unterstützt ihn vollumfänglich. Allerdings wäre eine Erhöhung der Steuer um mindestens Fr. 5.00 je Liter r.A. wünschenswert, was zu einer Steuerbelastung von Fr. 34.00 je Liter r.A. führen würde. Dieser Steueransatz liegt immer noch etwas tiefer als die durchschnittliche Alkoholsteuerbelastung nach dem alten Besteuerungssystem (die durchschnittliche Steuerbelastung vor Juli 1999 lag bei Fr. 34.50).

Folgende Gründe sprechen für eine stärkere Erhöhung der Steuer:

Die Nachfrage nach Spirituosen verhält sich zwar preiselastisch, allerdings wird der Rückgang der Nachfrage bei einer Erhöhung von nur 84 Rappen je 7 dl Flasche gering sein. Aus gesundheitspolitischen Gründen ist deshalb eine deutlich stärkere Verteuerung der Spirituosen anzustreben.
Selbst bei einer Besteuerung von Fr. 34.00 je Liter r.A. sind die meisten importierten Produkte immer noch deutlich niedriger besteuert als vor der Steuerharmonisierung im Jahre 1999.

Eine Erhöhung der Alkoholsteuer stärkt die Marktposition der einheimischen, qualitativ hochwertigen Spirituosenerzeugnisse. Während eine Erhöhung der Alkoholsteuer um Fr. 5.00 je Liter r.A. ein billiges Produkt um über 5% verteuert, bewirkt die gleiche Erhöhung bei einem qualitativ hochwertigen und teuren Produkt eine Preiserhöhung von weniger als 1%.

Die zusätzlichen Einnahmen in der Höhe von rund 19 Millionen Franken würden auch eine positive Auswirkung auf den Alkoholzehntel haben und somit der Prävention zusätzliche, dringend notwendige Mittel zur Verfügung stellen. (Lausanne, 30. Oktober 2002)
* "Alkoholsteuer" meint hier nur "Steuer auf gebrannten Wassern", nicht "Steuer auf allen alkoholischen Getränken. (webmaster)
Ausgangslage
21.10.2002/EAV
"Seit 1. Juli 1999 werden in der Schweiz die gebrannten Wasser einheitlich nach Liter reiner Alkohol (r.A.) besteuert. Der Bundesrat hat auf gleiches Datum einen Einheitssatz von 29 Franken in Kraft gesetzt. Nach altem Besteuerungssystem hatte die durchschnittliche Alkoholsteuerbelastung in der Schweiz 34.50 Franken je Liter reinen Alkohol betragen.
Nach 3-jähriger Erfahrung mit dem Einheitssatz stellen wir eine jährlich markante Zunahme des Verbrauchs gebrannter Wasser fest. Auf Grund gesundheitspolitischer Überlegungen sowie finanzieller Schwierigkeiten des Bundes prüfen wir, dem Bundesrat eine Erhöhung der Alkoholsteuer um 2 bis 5 Franken zu beantragen. Bei einer Erhöhung von 3 Franken je Liter reinen Alkohol steigt die Fiskalbelastung von 7 Deziliter Spirituosen zu 40 Volumenprozenten um 84 Rappen bzw. um 3 Rappen je 25-ml-Portion."
http://www.eav.admin.ch/d/pdf/bericht.pdf

Ein Jahr später: Keine Steuererhöhung im Alkoholbereich
"Am 21. Oktober 2002 (hat die Eidgenössische Alkoholverwaltung EAV interessierte Kreise informiert, dass sie eine Vorlage zur Alkoholsteuererhöhung vorbereitet. Gleichzeitig wurde eingeladen, sich dazu zu äussern.
Die zahlreichen Rückmeldungen geben der EAV die Möglichkeit, verschiedene Gesichtspunkte, die in diesem Ausmass bis jetzt entgangen sind, besser einzubeziehen. Da es nicht möglich ist, der ganzen Problematik in kurzer Zeit gerecht zu werden, sieht die EAV im jetzigen Zeitpunkt davon ab, die Vorlage weiterzuleiten. Zuerst werden die Argumente, die zum Teil entgegengesetzte Interessen verfolgen, analysiert und danach Lösungsansätze vorbereitet. Diese werden wir anschliessend mit den betroffenen Branchen besprechen.
Die Vorlage zur Erhebung einer Sondersteuer auf Alcopops wird indessen weiterverfolgt und eine Botschaft ans Parlament wird vorbereitet." (EAV, 26. November 2003)

Typisch: Die Alcopops der Jungen werden (zu Recht!) höher besteuert; die Spirituosen der Erwachsenen bleiben verschont.
Und das schlägt dem Fass den Boden aus: Die Plakataktionen "Alles im Griff?" wird 2005 eingestellt.
Und ein Unglück kommt selten allein: Der Aktion "Nez rouge" werden die Mittel entzogen.
(webmaster, Mai 2003, siehe auch Ledermann, gegen Ende und Kommentare.)

Aktion Nez rouge verliert wichtigen Sponsor
BERN - Der Fonds für Verkehrssicherheit spricht der Aktion Nez rouge den präventiven Charakter ab und zieht sich als Sponsor zurück; das Gesuch um einen Unterstützungsbeitrag von 150 000 Fr. für 2004/2005 wurde abgelehnt. Nez Rouge wird dagegen rekurrieren...
Der FVS sieht in der Aktion keine vorbeugende Massnahme zur Verhinderung von Unfällen, sondern vielmehr einen simplen, den Alkoholkonsum sogar noch fördernden Transportdienst.
Dem Fonds für Verkehrssicherheit stehen jährlich rund 15 bis 16 Millionen Franken zur Verfügung. Sie stammen aus einem Beitrag, den jeder Motorfahrzeughalter zusammen mit seiner Haftpflichtversicherungsprämie bezahlt.
(Publiziert am: 08. Mai 2004 18:29, 20minuten)

Vorschlag einer Sondersteuer auf Alcopops

Die SFA unterstützt den Vorschlag der EAV, eine Sondersteuer auf Alcopops einzuführen uneingeschränkt. Mit Sorge haben wir in den letzten Monaten die starke Zunahme des Konsums dieser Produkte vor allem bei Jugendlichen verfolgt und sind zum Schluss gelangt, dass nun effektive und kurzfristig umsetzbare Massnahmen getroffen werden müssen.
Der starke Konsumanstieg bei den Alcopops ist auch mit der deutlichen Zunahme des Rauschtrinkens unter Jugendlichen in Verbindung zu bringen. Die SFA fordert deshalb nicht nur Massnahmen, die den Absatz der Alcopops reduzieren, sondern auch solche, die sich gegen die Entwicklung dieser Konsumform unter Jugendlichen insgesamt richten. Die Beantwortung der konkreten Fragen ist denn auch vor diesem Hintergrund zu sehen.

1) Die SFA ist besorgt über die beschriebene Entwicklung und fordert dringend, dass strukturelle Massnahmen (für konkrete Vorschläge, siehe Frage Nr. 4) ergriffen werden, die diese Konsumtrends stoppen.

2) Wir befürworten eine Sondersteuer auf Alcopops als eine wirksame Massnahme eines vielfältigen Massnahmenpakets.

3) Eine zusätzliche Steuer in der Höhe von Fr. 1.65 je Verkaufseinheit (3 dl Fläschchen mit 5,5 Vol-%) scheint uns angemessen zu sein. Wir könnten uns jedoch vorstellen, dass Alcopops in kleineren Verkaufseinheiten (z.B. RedBull Kick 80; 80 Vol-% und 20ml Verkaufseinheit) deutlich stärker besteuert werden.

4) Wir beobachten eine klare Zunahme des Rauschtrinkens unter Jugendlichen, dies jedoch nicht nur mit Alcopops. Letztere unterstützen sicherlich diesen Trend als Party- und Fun-Getränke; Trend-Biere zielen jedoch in die gleiche Richtung. Es wäre deshalb unserer Ansicht nach wünschenswert, dass weitere Massnahmen ergriffen werden könnten, die auf eine Umkehrung des Trends des Rauschtrinkens insgesamt abzielen. Insbesondere könnten wir uns folgende Massnahmen vorstellen:

Durchsetzen der bestehenden Jugendschutzgesetze und härtere Bestrafung als jetzt im Gesetz vorgesehen bei deren Übertretung.
Stärkere Einschränkung der Lifestylewerbung und des Event-Marketings für alkoholische Getränke.
Eine restriktivere Handhabung der Ausschankbewilligungen für Partys und bei Events.
Eine Aufklärungskampagne bei Gemeinden, der Gewerbepolizei und bei Veranstaltern, die insbesondere die Altersgrenzen für die Abgabe von alkoholischen Getränken, das Abgabeverbot von Alkohol an Betrunkene und das Verbot der Abgabe von Alkohol an Jugendliche in schädlichen Mengen aufgreift.
Ein Aufgreifen der aktuellen Diskussion in Frankreich über die Verantwortung des Gastgebers/ Bewirtenden und führen derselben in der Schweiz mit den betroffenen Interessensvertretern vor dem Hintergrund der ethischen und juristischen Verantwortung. Dazu muss das Training des Servierpersonals verstärkt werden.
Abschluss eines Schweizerischen "Code on Alcohol Marketing". Wie in vielen europäischen Ländern erfolgreich erprobt, könnte die Vereinbarung eines nationalen "Code on Alcohol Marketing" einen wichtigen Meilenstein in der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Behörden und Gesundheitslobbyisten darstellen. (Lausanne, 30. Oktober 2002 )


P.S. Auf den 1. Februar 2004 ist die Steuer "für süsse gebrannte Wasser" gegenüber den andern gebrannten Wasern um 300% erhöht worden. Die erhobene Steuer pro Flasche beträgt – je nach Alkoholgehalt und Gebindegrösse – neu zwischen 1.80 und 2.00 Franken (früher zwischen 45 und 50 Rappen).  Mehr darüber bei der Alkoholverwaltung.

Das neue Radio- und Fernsehgesetz nicht im Alkohol ertränken

Ein neues Radio- und Fernsehgesetz soll nach dem Willen von Privatsendern und Werbewirtschaft erstmals Werbung für Alkohol und Tabak in den Schweizer TV- und Radioprogrammen erlauben.

Nach Ansicht der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) in Lausanne würde das eine zusätzliche Gefährdung für die Volksgesundheit bedeuten und besonders den Konsum der Suchtmittel Alkohol und Zigaretten bei Jugendlichen zusätzlich anreizen.

Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) von 1991 braucht angesichts einer sich rasch wandelnden Medienlandschaft neue Leitplanken. In einem revidierten Gesetz soll diese neue Medienordnung vor allem eines erreichen: durch verstärkte Liberalisierung den kleinen privaten Anbietern von Rundfunk und Fernsehen einen wirtschaftlich sicheren Platz neben dem starken Service public der SRG garantieren. Nach Abschluss der Vernehmlassung des Gesetzesentwurfs zeichnet sich nach Ansicht der SFA eines ganz deutlich ab: hinsichtlich der künftigen Werbevorschriften für Suchtmittel wie Alkohol und Tabak in den elektronischen Medien droht ein klarer Ausverkauf aller suchtpräventiven Limite bisheriger Bestimmungen. Besonders die nach Werbegeldern dürstenden Privatsender wollen die schrankenlose Alkohol- und Tabakwerbung und fordern dazu die Anwendung wesentlicher liberaler Werbestandards der Europäischen Union für die Schweiz.
Was die Werbungsbefürworter gerne vergessen oder bewusst ausblenden, ist die wissenschaftlich belegte Tatsache, dass Werbeverbote für Alkohol und Tabak wirksame Massnahmen für einen Schutz der Jugend und der Volksgesundheit sind. Richard Müller, Leiter der SFA, ist sich sicher: "Über 50 wissenschaftliche Untersuchungen haben in den letzten Jahren den vielfältigen Einfluss der Werbung für alkoholische Getränke und Tabakwaren auf das Konsumverhalten der Menschen, aber auch auf die daraus resultierenden Probleme der Gesundheit, Verkehrssicherheit etc. belegt".

Gerade hinsichtlich der Jugendlichen zeigt sich, dass in Ländern mit Werbeverboten der Einstieg junger Leute in den Alkohol- und Tabakkonsum später erfolgt und insgesamt weniger konsumiert wird. Eine Koalition aus Privatsendern und Werbewirtschaft würde die neuen lockeren Bestimmungen für die Alkoholwerbung lieber heute als morgen durchziehen. Nur eine rasche Mobilisierung aller Gegner der Anpreisung freier Alkoholströme auf allen Kanälen kann helfen, das Schlimmste zu verhindern.


Der Entwurf des Bundesrates sieht vor:
"Art. 10 Werbeverbote
1 Unzulässig ist Werbung für:
a. Tabakwaren;
b. alkoholische Getränke, die dem Alkoholgesetz vom 21. Juni 1932 unterstehen (d.h Spirituosen).
Die Werbung für andere alkoholische Getränke darf in Wort, Bild und Ton nur Angaben und Darstellungen enthalten, die sich unmittelbar auf das Produkt und seine Eigenschaften beziehen. Der Bundesrat erlässt zum Schutz der Gesundheit und der Jugend weitere Einschränkungen;
...
2 Unzulässig sind:
a. Werbung für verschreibungspflichtige Heilmittel nach Massgabe des Heilmittelgesetzes vom 15. Dezember 2000 ;
b. Verkaufsangebote für sämtliche Heilmittel und medizinische Behandlungen

Art. 16 Besondere Bestimmungen für die SRG
2 In den Programmen der SRG ist Werbung für alkoholische Getränke unzulässig. Untersagt ist auch Sponsoring durch in diesem Bereich tätige Unternehmen."

EVP zur Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (Mittwoch 3. März 2004)

Nationalrat wirft Jugendschutz Knebel zwischen die Beine!

Die heute morgen vom Nationalrat beschlossene Lockerung des Alkoholwerbeverbotes ist für die Evangelische Volkspartei der Schweiz (EVP) absolut unverständlich. Scheinbar stört es die Mehrheit des Nationalrates nicht, dass der Missbrauch der legalen Droge Alkohol bereits heute Schäden in Milliardenhöhe verursacht. Die Lockerung des Werbeverbots bei den Privatradios und -fernsehen wird insbesondere den Alkoholmissbrauch durch Jugendliche weiter fördern und die Durchsetzung des Jugendschutzes zusätzlich erschweren. Die EVP lässt das Argument nicht gelten, dass mündige Bürger nicht zu bevormunden seien. Schliesslich ist gerade das Fernsehen jenes Medium, welches in grossem Masse von jugendlichen, unmündigen Menschen genutzt wird.

Mit grosser Sorge beurteilt die EVP auch die Aufhebung des Verbotes religiöser und politischer Werbung. Insbesondere der Einstieg potenter Interessengruppen in die politische Fernsehwerbung wird den Ausgang von Abstimmungs- und Wahlkämpfen vermehrt von der Dicke des Portemonnaies abhängig machen. Die EVP will auch in Zukunft eine lösungsorientierte Politik betreiben und nicht zu einer Fundraising-Organisation verkommen. Ohne staatliche Finanzierung der Parteien wird deshalb eine umfassende Wahlkampagne kaum noch zu bewältigen sein. Jene europäischen Ländern, in denen bereits heute politische Fernsehwerbung erlaubt ist, kennen gleichzeitig auch eine finanzielle Unterstützung der politischen Parteien.

Es ist zu hoffen, dass der Nationalrat zur Besinnung kommt und die Gesetzesrevision in der Schlussabstimmung noch ablehnt.
(Medienmitteilung EVP)

Gegen den finanziellen Kahlschlag
bei der Alkoholprävention

Scheidender SFA-Direktor Richard Müller protestiert (14/10/03)

Sparwütige Volksvertreter gefährden die Arbeit des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung durch massive Mittelkürzungen. Der in diesen Tagen in Pension gehende Direktor der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme kann es kaum fassen. Die Politik verlangt mehr und bessere Alkoholprävention und kürzt gleichzeitig die Mittel dafür: Für Müller schlichtweg ein Skandal.

Schlechte Nachrichten aus dem Bundesamt für Gesundheit (BAG): eine Parlamentarierkommission des National- und Ständerats will im Zuge des Entlastungsprogramms für die Bundesfinanzen die finanziellen Mittel für Prävention und Gesundheitsförderung massiv kürzen. In ihrer Sparwut wollen die Volksvertreterinnen und Volksvertreter sich nicht mit den 15 Millionen Franken weniger an Mitteln begnügen, die der Bundesrat dem BAG für die Jahre 2004 bis 2006 zugemutet hat, sondern sie haben die Summe gleich verdoppelt. "Schlichtweg ein Skandal“, findet Dr. Richard Müller, der dieser Tage in Pension gehende Direktor der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA).

Prävention ohne Mittel ist ein Papiertiger

Müllers Haltung zur Sparorgie ist klar: „Die SFA setzt sich seit Jahrzehnten dafür ein, Alkoholprobleme zu verhüten, bevor es zu spät ist. Die Zusammenarbeit mit dem BAG ist eine der zentralen Achsen unserer präventiven Arbeit. Wir haben dort in den letzten Jahren nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch eine fachliche Kompetenz für eine gemeinsame Präventionsaktivität im Alkoholbereich gefunden. Ich bezweifle, ob sich bei einem derartigen Kahlschlag die erreichte Qualität der Prävention aufrechterhalten lässt. Eine Alkoholprävention, die man derart zur Ader lässt, ist am Ende nicht mehr als ein Papiertiger.“ Wie andere Organisationen im Präventionsbereich, fragt sich auch die SFA, wie der von der Politik immer wieder geäusserte Wunsch nach mehr und effektiver Vorbeugung bei Suchtproblemen mit diesem kurzsichtigen "Streichkonzert“ zu vereinbaren ist.


Mai 2004:
Weniger Geld zwingt zu Abstrichen bei den Präventionsprogrammen

Budgetkürzungen: Der Bund muss sparen. Davon teilweise massiv betroffen ist nach den Entscheiden des Parlamentes auch das Bundesamt für Gesundheit, welches seine Präventionsmassnahmen in vielen Bereichen reduzieren muss.
Bis in fünf Jahren muss das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bei der Prävention einen Viertel einsparen. Hintergrund der Budgetkürzungen bildet die jüngste Sparrunde der Eidgenossenschaft. Das jährliche Präventionsbudget des BAG schrumpft von 39,9 Millionen (im Jahr 2003) auf 30,1 Millionen Franken im Jahr 2007. Ob weitere Sparrunden wiederum Auswirkungen auf das Präventionsbudget des BAG haben, ist noch nicht abzusehen...
Welche Konsequenzen haben die Budgetreduktionen für das BAG und seine Partner?
• Alkohol: Durch das Einstellen de bekannten Alkoholkampagne "Alles im Griff?" ist die Präsenz vor Alkoholpräventionsbotschaften in der Öffentlichkeit beschränkt. In den nächsten Jahren setzt das BAG den Schwerpunkt in der Erarbeitung des neuen nationalen Programms zur Alkoholprävention und auf Projekte im Interventionsbereich. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den externen Partnern und den Kantonen. (spectra Nr. 44, Mai 2004)

Ende für «Alles im Griff»?
ALKOHOLPRÄVENTION Die landesweite Plakataktion des Bundes gegen übermässigen Alkoholkonsum wird Ende dieses Jahres eingestellt. Das Bundesamt für Gesundheit reagiert damit auf die massiven Kürzungen im Präventionsbereich durch das Parlament. Wie die Behörde am Donnerstag zu einem Bericht von Radio DRS erklärte. wurden für die Plakatkampagne im Rahmen des Programms "Alles im Griff» bisher jährlich drei Millionen Franken eingesetzt, neu stehen jährlich noch 250'000 Franken zur Verfügung. (ap)


Eine Weinsteuer ist sinnvoll und notwendig

Die Weinsteuer soll Sozialkosten des Alkoholkonsums decken helfen

Die Steuern auf Spirituosen decken soziale Kosten nicht
Die Steuern auf Spirituosen – nur sie werden aus historisch-gesundheitspolitischen Gründen besteuert – decken nur einen Teil der sozialen Kosten, die der missbräuchliche Alkoholkonsum mit sich bringt. Diese Kosten betragen pro Jahr rund 3 Milliarden Franken; die bestehenden Alkoholsteuern (Schnapssteuer, Biersteuer, Zollabgaben für Wein) bringen dem Staat rund 500 Millionen Franken jährlich (1991/95).

Eine Besteuerung des Weines entspricht dem Verursacherprinzip
"Die Anwendung des Verursacherprinzips verträgt sich bestens mit liberalem Gedankengut. (SR Christine Beerli, Präsidentin der Eidg. Kommission für Alkoholfragen. Diese Kommission unterstützt die Besteuerung aller alkoholischen Getränke.) Der Nationalrat hat das Verursacherprinzip in der Diskussion um die Energiesteuerabgabe deutlich anerkannt.

Die Steuergerechtigkeit erfordert eine Besteuerung aller alkoholischer Getränke
Der Spirituosenkonsum macht nur 20% des Gesamtalkoholkonsums aus, der Wein hingegen 50%, Bier 30%. Während der Schnaps und das Bier besteuert werden, gibt es keine Weinsteuer.

Kein Wettbewerbsnachteil für inländische Winzer
Eine Mengenbesteuerung auf Wein vermindert den Kostenvorteil billiger Importwaren im Vergleich zur teureren inländischen Produktion. Eine Mengenbesteuerung bringt den einheimischen Weinproduzenten eher einen Wettbewerbsvorteil.

Eine massvolle Besteuerung auf Wein hat keinen Lenkungseffekt
Eine massvoll Abgabe von beispielsweise einem Franken pro Liter Wein hätte kaum eine konsumreduzierende Wirkung, da die Preiselastizität der Nachfrage nach Wein nur gering ist.

Eine Weinsteuer kompensiert die Einnahmeausfälle der Schnapssteuer
Die Vereinheitlichung der Besteuerung inländischer und ausländischer Schnäpse führt zu Einkommensausfällen bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung. Bund und Kantone haben mithin Einnahmeausfälle zu verzeichnen (Einnahmeausfälle für die AHV sowie für den Alkoholzehntel). Eine massvolle Weinsteuer würde diese Ausfälle kompensieren und gäbe auch den Kantonen finanzielle Mittel für die Erfüllung von Aufgaben in Prävention und Betreuung.

Die leidende Bundeskasse bekommt 300 Millionen
Eine Besteuerung des Weines von einem Franken pro Liter erbringt der notleidenden Bundeskasse rund 300 Millionen Franken.

Die Mehrheit der Bevölkerung ist für eine zweckgebundene Besteuerung des Weines
Eine 1997 bei 1126 15- bis 74jährigen durchgeführte Repräsentativumfrage (IHA/GfM im Auftrag der SFA) bestätigt: Die Schweizerbevölkerung in allen Landesteilen – auch in der Romandie - würde eine massvolle Besteuerung des Weines befürworten, wenn diese der AHV/IV zukäme.

Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA)

Besuchen Sie unbedingt die Seite mit dem aussagekräftigen URL und dem spannenden Inhalt:

http://www.alkoholpolitik.ch/

"Wir möchten mit dieser Dienstleistung über aktuelle Trends und Hintergründe auf dem Gebiet der Alkoholpolitik informieren, Sie zum Mitdenken und vielleicht sogar zum Handeln anregen. Alkoholpolitik ist in der Schweiz wie auch in andern Ländern ein eher unbeliebtes Thema, weil sehr oft die eigene Konsumhaltung, wirtschaftliche Eigeninteressen oder einfach die gesellschaftliche Wirklichkeit einer objektiven Betrachtungs- und Handlungsweise im Wege stehen."

Zurück:
1. Alkoholpolitik im Dienste der Gesundheit

2 .WHO und Alkoholpolitik

3. WHO zu Alkohol und Gesundheit 1998 - 2001

3.1. Declaration on Young People and Alcohol Stockholm 2001
4. Schweizerische Alkoholpolitik - wohin?

5. Entwicklungen des Alkoholkonsums, der Alkoholkonsummuster und Probleme in der Schweiz
6. Chronik der Alkoholpolitik
7. Chronik der Alkoholpolitik im 21. Jahrhundert
7a. Alkoholpolitik unter der Bundeskuppel
9. Alkoholkonsum in der Schweiz

10. Historische Aktualitäten zur Alkoholpolitik
Hier:
11. Alkoholpolitische Stellungnahmen
Weiter:
12. Europäischer Aktionsplan Alkohol (Pläne 1992 und 2000)
13. Nationaler Alkoholaktionsplan Schweiz

14. Schweizerische Gesetze über den Alkohol
15. Die neue Promille-Grenze (0,5 Promille ab 2005)
und ausserdem:
Beiträge zur Alkohol-Geschichte der Schweiz
Sechs alkoholpolitische Kraftakte: Volksabstimmungen
Zitate zu Alkohol
Gegen das überhandnehmende Brantweintrinken (1845)
Heim:
Hier ist die Familie Muster in Ecublens VD

http://www.edimuster.ch: Hier ist die Familie Muster in Ecublens VD - Eduard Muster: emuster@hotmail.com 21/06/09