Europäische Charta "Alkohol" 1995


Europakonferenz Gesundheit, Gesellschaft und Alkohol
Paris, 12.-14. Dezember 1995

Die von der Weltgesundheitsorganisation Region Europa einberufene Konferenz der Gesundheitsminister hat folgende Erklärung zu Alkoholpolitik, Alkoholprävention und Therapie verabschiedet:

Ethische Prinzipien und Ziele

Zur Förderung des Europäischen Aktionsplans "Alkohol" fordert die Konferenz von Paris alle Mitgliedstaaten auf, umfassende alkoholpolitische Konzepte zu erarbeiten und Programme umzusetzen, die - unter Berücksichtigung der unterschiedlichen kulturellen, sozialen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten - den folgenden ethischen Prinzipien und Zielen Ausdruck verleihen, wobei davon ausgegangen wird, dass aus diesem Dokument keine Rechtsansprüche hergeleitet werden können.

1. Alle Bürger haben das Recht auf ein vor Unfällen, Gewalttätigkeit und anderen negativen Begleiterscheinungen des Alkoholkonsums geschütztes Familien-, Gesellschafts- und Arbeitsleben.

2. Alle Bürger haben das Recht auf korrekte, unparteiische Information und Aufklärung - von frühester Jugend an - über die Folgen des Alkoholkonsums für die Gesundheit, die Familien und die Gesellschaft.

3. Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, in einer Umwelt aufzuwachsen, in der sie vor den negativen Begleiterscheinungen des Alkoholkonsums und soweit wie möglich vor Alkoholwerbung geschützt werden.

4. Alle alkoholgefährdeten oder alkoholgeschädigten Bürger und ihre Familienangehörigen haben das Recht auf Zugang zu Therapie und Betreuung.

5. Alle Bürger, die keinen Alkohol trinken möchten oder die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen keinen Alkohol trinken dürfen, haben das Recht, keinem Druck zum Alkoholkonsum ausgesetzt zu werden und in ihrem abstinenten Verhalten bestärkt zu werden.

Zehn Strategien für alkoholbezogene Massnahmen

Untersuchungen und Erfolgsmeldungen in den europäischen Ländern lassen erkennen, dass ein signifikanter gesundheitlicher und wirtschaftlicher Nutzen für die Europäische Region erzielt werden kann, wenn in Hinsicht auf die Verwirklichung der vorstehend genannten ethischen Prinzipien und Ziele bei alkoholbezogenen Massnahmen die folgenden zehn Gesundheitsförderungs-Strategien in Einklang mit den unterschiedlichen kulturellen, sozialen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten in jedem Mitgliedstaat umgesetzt werden.

1. Information der Bürger - von früher Jugend an im Rahmen von Aufklärungsprogrammen - über die Folgen des Alkoholkonsums für Gesundheit, Familie und Gesellschaft und über wirkungsvolle Massnahmen, die zur Vorbeugung oder weitestgehenden Minderung von Schäden ergriffen werden können.

2. Förderung eines vor Unfällen, Gewalttätigkeit und anderen negativen Folgen des Alkoholkonsums geschützten öffentlichen, privaten und beruflichen Umfelds.

3. Erlass und Durchführung von wirkungsvollen Gesetzen gegen Alkohol im Strassenverkehr.

4. Gesundheitsförderung durch Einschränkung der Verfügbarkeit von alkoholischen Getränken, z.B. für Jugendliche, und durch Einwirkung auf ihren Preis, beispielsweise über Steuern.

5. In Anbetracht der in einigen Ländern bereits bestehenden Beschränkungen oder Werbeverboten strikte Regeln für die direkte und indirekte Werbung fur alkoholische Getränke und Sicherstellung, dass sich keine Form der Werbung spezifisch an Jugendliche richtet, beispielsweise durch eine Verbindung von Alkohol und Sportausübung.

6. Für alkoholgefährdete oder alkoholgeschädigte Personen und ihre Familienangehörigen Sicherstellung des Zugangs zu effizienten Therapie- und Rehabilitationseinrichtungen mit geschultem Personal.

7. Förderung des ethischen und rechtlichen Verantwortungsbewusstseins derjenigen, die für die Vermarktung oder den Ausschank von alkoholischen Getränken zuständig sind, Gewährleistung von strikten Kontrollen der Produktsicherheit und Umsetzung angemessener Massnahmen gegen illegale Alkoholherstellung und illegalen Verkauf.

8. Durch Schulungsmassnahmen für Fachkräfte in verschiedenen Sektoren - beispielsweise im Gesundheits-, Sozial-, Erziehungs- und Rechtswesen - sowie durch Stärkung der Entwicklung und Initiative im Gemeinderahmen bessere Befähigung der Gesellschaft, mit Alkohol umzugehen.

9. Unterstützung von nichtstaatlichen Organisationen und Selbsthilfeinitiativen, die gesunde Lebensweisen fördern, speziell solcher, die Prävention oder Reduzierung von alkoholbedingten Schäden zum Ziel haben.

10. Formulierung von breit gefächerten Programmen in den Mitgliedstaaten, unter Berücksichtigung der vorliegenden Europäischen Charta "Alkohol"; Vorgabe klarer Ziele und Ergebnisindikatoren; Fortschrittsmessung sowie regelmässige Aktualisierung von Programmen auf der Grundlage einer Evaluierung.


EXTERNE LINKS
Das Kapitel "Alkoholpolitik im Dienste der Gesundheit"
Interne Links zu WHO, Europa, Alkohol und Gesundheit

2 .WHO und Alkoholpolitik (bis 1998)

3. WHO zu Alkohol und Gesundheit 1998 - 2001

3.1. Declaration on Young People and Alcohol Stockholm 2001
3.2 Erklärung zu Jugend und Alkohol Stockholm 2001
12. Europäischer Aktionsplan Alkohol
12a. Europäische Charta "Alkohol" 1995 (hier)
13. Nationaler Alkoholaktionsplan Schweiz

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