Alkoholpolitik unter der Bundeskuppel

Heiner Studer, Nationalrat EVP, 1999 - 2007


Die folgenden Berichte stammen von Heiner Studer, Nationalrat EVP, Wettingen. Biographische Angaben und ein Verzeichnis seiner Vorstösse finden Sie auf der Internetseite des Nationalrates. Oder besuchen Sie direkt seine Homepage.
In der IOGT-Rundschau 1/2004 erschien ein Interview mit Heiner Studer.

Rückblick auf das Jahr 2006

Das Parlament ist der Gesetzgeber.
Oberstes Gesetz unseres Landes ist die Bundesverfassung. In der Verfassung werden die Rechte und Pflichten festgelegt. In unserer Bundesverfassung steht, wofür der Bund zuständig ist. Wenn ein Bereich nicht erwähnt ist, gehört er in die Kompetenz der Kantone. Jedes Gesetz, welches vom Parlament beschlossen wird, benötigt also eine Grundlage in der Verfassung.

Aufgrund unserer Bundesverfassung gibt es u.a. die Biersteuer. Für sie ist im Bund das Finanzdepartement zuständig. Weil das Bier so populär ist, ist die Biersteuer in unserem Land recht tief. Es war an der Zeit, ein Bundesgesetz über die Biersteuer zu erlassen. jedes Gesetz muss vom Nationalrat und vom Ständerat genehmigt werden. Nur wenn beide zustimmen, tritt es in Kraft. Der Ständerat als Erstrat stimmte dem 46 Artikel zählenden Erlass zu. Im Nationalrat, als Zweitrat, gelang es, eine Jugendschutzbestimmung einzubauen. Sie lautet: «Er (der Bund) beachtet dabei die Bedürfnisse des Jugend- und Gesundheitsschutzes.» Diese Differenz wollte der Ständerat nicht akzeptieren. Er lehnte sie mit Stichentscheid seines Präsidenten ab.
Bei der Differenzbereinigung in der Herbstsession 2006 wurde im Nationalrat der Streichungsantrag mit 92 zu 81 Stimmen abgelehnt. Ich fragte unseren Vorsteher des Finanzdepartementes, Bundesrat Hans Rudolf Merz, welcher gegen diese Bestimmung war, in der Debatte ganz konkret: «Wenn wir jetzt daran festhalten, dass dieser Jugendschutz hier enthalten ist, ist der Bundesrat dann auch willig, ganz konkret etwas zu unterbreiten? Denn sonst haben wir einen netten Satz im Gesetz, der nichts bringt, und solche netten Sätze haben wir einige.» Bundesrat Merz antwortete wie folgt: «Es trifft zu, was Herr Studer gesagt hat: Man hat in diesem Bereich vielleicht lange Jahre zu wenig gemacht. Aber jetzt ist die Strategie unterwegs, deren Erarbeitung der Bundesrat dem Bundesamt für Gesundheit in Auftrag gegeben hat, das sich dieser Probleme einmal in der ganzen Grösse und Breite annehmen wird' Wir erwarten im nächsten Jahr einen entsprechenden Bericht, und wir erwarten auch entsprechende Vorschläge für Massnahmen, damit einmal etwas geht, wie Herr Studer sagt. Ich bin auch vorweg der Überzeugung, dass das wahrscheinlich nicht ohne finanzielle Folgen abgehen wird.» So warten wir gespannt auf den kommenden Bericht.
Der Ständerat gab übrigens dem Nationalrat nach. Die Jugendschutzbestimmung wurde ins Gesetz aufgenommen. Schliesslich stimmten Nationalrat und Ständerat dem Biergesetz zu.

Wenn man Alkoholpolitik betreibt, benötigt man, wie in jedem anderen Bereich auch, Fachkenntnisse, um ernst genommen zu werden, und einen langen Atem. Seit einem guten Dritteljahrhundert engagiere ich mich auf allen Stufen Gemeinde, Kanton und Bund für eine wirksame Alkoholpolitik. Vieles liess sich bewegen, anderes nicht.

Bericht: Heiner Studer, Nationalrat
Dieser Bericht erschien im Blaukreuzkalender 2008.


Rückblick auf das Jahr 2005

Die Schweiz hat ein Alkoholgesetz. Dieses regelt alles, was mit den gebrannten Wassern zu tun hat. Wer im offiziellen Sprachgebrauch von Alkohol spricht, meint somit die Spirituosen. Was daraus für Missverständnisse entstehen können. musste vor Jahren das Hotel Rochat in Basel erfahren. Es meldete sich bei ihm eine Gruppe aus Frankreich zum Essen an. Auf den telefonischen Hinweis hin, dass es sich dabei um ein alkoholfreies Hotel handle, wurde geantwortet, dass dies in Ordnung sei. Als die Gäste eingetroffen waren, wünschten sie zum Essen Wein zu trinken. Als sie vernahmen, dass bei einer schweizerischen Gaststätte unter Alkohol nicht nur der Branntwein verstanden wurde, waren sie sehr ungehalten, und beide Seiten waren um eine Erfahrung reicher.

Aufgrund des Alkoholgesetzes ist der Bundesrat für die Festsetzung der Steuern auf Spirituosen zuständig. Zweimal versuchte ich den Bundesrat durch ein Postulat zu ermuntern, diese Steuern im Sinne der Volksgesundheit zu erhöhen. Auf meine letzte Anfrage hin erhielt ich die unmissverständliche Antwort, dass für ihn eine Steuererhöhung nicht in Frage komme. Einmal mehr nimmt er auf wirtschaftliche Sonderinteressen mehr Rücksicht als auf die Volksgesundheit.

Aufgrund des erwähnten Alkoholgesetzes dürfen keine Spirituosen an junge Menschen unter i8 Jahren abgegeben werden. Aufgrund der Lebensmittelverordnung dürfen kein Bier und kein Wein an unter 16jährige abgegeben werden.

Viele Testverkäufe, häufig von der Blaukreuzjugend durchgeführt, zeigen, dass diese Bestimmungen vielerorts nicht eingehalten werden. In einer Anfrage bin ich an den Bundesrat gelangt mit der Frage, was er zu tun gedenke, damit diese Vorschriften durch die Kantone auch eingehalten werden. Die Gesundheitsbehörde Sanco der Europäischen Union prüft, ob die Altersgrenze für den Verkauf von Wein und Bier auf 18 Jahre erhöht werden sollte.

Auf den 1. Februar 2004 haben wir als Parlament die Steuern auf Alcopops ganz wesentlich erhöht. Diese Erhöhung zeigte Wirkung. Der Bundesrat erklärte in Beantwortung einer Interpellation von Didier Berberat: "Die Einführung der Sondersteuer auf Alcopops hat also ihr gesundheitspolitisches Ziel erreicht. Die eindeutig auf Kinder und Jugendliche ausgerichteten alkoholischen Getränke wurden vom Markt eliminiert."


Rückblick auf das Jahr 2004

Endlich ist sie in Kraft, die Senkung der Blutalkoholgrenze im Strassenverkehr von 0,8 auf 0,5 Promille! Wie viele Anläufe brauchte es doch im Bundeshaus. Von Nationalrat und Ständerat bereits im Jahre 2003 beschlossen, trat die Senkung erst auf den 1. Januar 2005 in Kraft. Wie wurde doch mit Vehemenz gerungen. Jetzt, da die Senkung unwiderruflich wurde, arrangierten sich die betroffenen Kreise. Möglicherweise liessen sie sich von der Operette «Die lustige Witwe» inspirieren. Dort findet sich das eingängige Lied: «Glücklich ist, wer vergisst, was nicht mehr zu ändern ist.» Im Wissen, dass an der Gesetzesänderung nichts mehr zu ändern ist und diese endlich vollzogen werden muss, gelang es sogar den Bierbrauereien, die Einführung werbemässig originell mit alkoholfreiem Bier zu vermarkten. Die Akzeptanz der tieferen Promillegrenze ist eindrücklich. Die ersten Erfahrungen im Strassenverkehr zeigen erfreulicherweise, dass sich zahlreiche Autofahrerinnen und fahrer folgerichtig auf die Neuerung einstellten. Eine wirksame Senkung der Zahl der Toten und Verletzten im Strassenverkehr dürfte sich hoffentlich klar und deutlich einstellen.

Bei der Erkenntnis stockt es
Wie sieht es beim Dauerbrenner der Frage der Besteuerung der Spirituosen aus? Da ist der Bundesrat aufgrund des Alkoholgesetzes für die Bestimmung der Höhe zuständig. Mit einem Postulat vom Dezember 2000 regte ich dem Bundesrat die Erhöhung an. Dieser lehnte ab. Weil ein im Nationalrat nicht behandelter Vorstoss nach zwei Jahren abgeschrieben wird (d.h. ausser Abschied und Traktanden fällt), gab es auch mein Postulat nicht mehr. Im März 2003 reichte ich ein neues Postulat ein. Und siehe da: Der Bundesrat erkannte endlich die Problematik und stimmte dem Postulat zu. Da es aus der Ratsmitte bekämpft ist, ist es bei Redaktionsschluss immer noch nicht behandelt. Und der inzwischen einsichtige Bundesrat nimmt seine Kompetenz nicht wahr, diese Steuererhöhung durchzuführen. Doch keine Angst: Ich habe einen langen politischen Atem und kämpfe weiter.

Rauchfreie Zonen
Aus dem Suchtbereich ist doch etwas Erfreuliches aus dem Bundeshaus zu melden. Seit 2004 darf in der Wandelhalle des Nationalrates nicht mehr geraucht werden. Seit Anfang 2005 gilt dieses Rauchverbot auch für die Foyers des Nationalratssaales. Während der Kommissionssitzungen ist das Rauchen in der Zwischenzeit verpönt, was jedoch zu zahlreichen individuellen Rauchpausen von Ratsmitgliedern führte.
Es ist erfreulich, dass das Nichtrauchen und der Schutz vor dem Rauchen eine solche Bedeutung erlangten. Wenn nur die Erkenntnis und die Verantwortung in der Alkoholfrage ebenso deutlich wären. Wer lange in der Politik ist, muss Optimist sein. Ich bin deshalb zuversichtlich, in den nächsten Jahren doch noch einige weitere Erfolge erleben zu dürfen.

Dieser Bericht erschien im Blaukreuzkalender 2005.


Rückblick auf das Jahr 2003

Den Bericht im letztjährigen Kalender konnte ich mit der erfreulichen Information schliessen, dass das Parlament die längst notwendige Senkung der Blutalkoholgrenze im Strassenverkehr von 0,8 auf 0,5 o/oo; verabschiedet habe und dass diese ab 1. Januar 2004 gelten würde. National und Ständerat entschieden damals tatsächlich klar und deutlich. Doch mit dem Vollzug hapert es. Es wurden verschiedene, aus Sicht des Blauen Kreuzes, fadenscheinige Gründe geltend gemacht, um die Inkraftsetzung auf den vorgesehenen Zeitpunkt zu verhindern. Auf 1. Januar 2005 wird die Inkraftsetzung zum Glück nicht mehr zu verhindern sein. Es ist zu hoffen, dass damit wesentlich weniger Menschen im Strassenverkehr sterben oder ernsthaft verletzt werden.
Einen konkreten Schritt tat unser Parlament bei der Frage der Alcopops. Bei diesen Getränken handelt es sich um Limonaden oder andere Süssgetränke, die mit Spirituosen gemischt sind. Sie sprechen vor allem sehr junge Menschen an. Wegen der Süssstoffe kommt beim Trinken der Alkoholgeschmack nicht mehr sehr deutlich zum Tragen. Junge Menschen lernen auf diese Weise, Alkohol ganz selbstverständlich zu konsumieren. Sie gewöhnen sich an die Wirkung des Alkohols und laufen Gefahr, von der legalen Droge Alkohol abhängig zu werden. Die Alcopops haben einen Alkoholgehalt von fünf bis sechs Volumenprozenten und sind damit stärker als normales Bier. Da Bundesrat, National und Ständerat eingesehen haben, dass es sich hier um ein ernsthaftes Problem handelt, wurde die Folgerung gezogen, die Steuern auf Alcopops drastisch zu erhöhen. Seit dem Februar 2004 ist die neue Sondersteuer in Kraft. Es ist zu hoffen, dass sie wenigstens teilweise zum Erfolg führen wird. Ich habe mich im Nationalrat mit einem Antrag für ein Verbot der Alcopops eingesetzt, allerdings erfolglos.
Dass sich über den Preis etwas bewegen lässt, ist Fachleuten schon lange klar. So sind die tiefen Steuern auf gebrannten Wassern (dies der offizielle Ausdruck für Schnaps) mitschuldig, dass der Konsum so vieler bekannter ausländischer Schnapsprodukte drastisch zunahm. Für die Preisfestsetzung ist aufgrund des Alkoholgesetzes der Bundesrat zuständig. Mein erster Vorstoss in dieser Sache wurde vom Bundesrat abgelehnt. Mein zweiter Vorstoss wurde vom Bundesrat im Jahre 2003 entgegengenommen. Der damalige Finanzminister, Kaspar Villiger, bestätigte, dass da Handlungsbedarf ist. Im Nationalrat wurde mein Postulat bekämpft. Damit ist noch kein Entscheid gefallen und alles ist wieder in der Schwebe. Politik ist beschwerlich, werden viele zu Recht denken. Doch ist es der Ort, an dem Weichen gestellt werden können. Da geht es ab und zu zwei Schritte vorwärts und einen zurück. Doch immerhin: es geht langsam vorwärts. Es ist spannend, dabei zu sein.

(Sie finden Artikel über Alcopops auch unter dem Stichwort "Alkopops".
)
Dieser Bericht erschien im Blaukreuzkalender 2005.


Rückblick auf das Jahr 2002

Als Mitglied der Eidgenössischen Räte werde ich immer wieder zu Essen mit ausländischen Gästen eingeladen. Da ergeben sich spannende Begegnungen. Zu einem Essen in einer gediegenen Gaststätte gehöre ein Glas Wein, wird in unserem Land immer wieder argumentiert. Als Mineralwasser- oder «Rivellablau»-Trinker (mein Diabetes II macht zuckerfreies Konsumieren notwendig) fühle ich mich nie als Aussenseiter. Verschiedentlich sind Gäste aus den USA dabei. Da ergab es sich, dass ich bei einem angeregten Mahl erwähnte, ich würde mich in einer wichtigen Sache an den früheren prominenten US Präsidenten Abraham Lincoln, den Sklavenbefreier, halten. Dieser trank auf Grund der Alkoholnot im 19. Jahrhundert lediglich Wasser und forderte die Bevölkerung auf, es ebenso zu halten.

Erfahrungen in Amerika

Wassertrinken ist in den USA so oder so «in». Dies wurde mir bei meinem letzten Besuch in Washington erneut bewusst. Ich war im Jahr 2003 wieder als Parlamentarier zum «National Prayer Breakfast», dem nationalen Gebetsfrühstück, eingeladen. Auf den ersten Donnerstag des Monats Februar laden Mitglieder des amerikanischen Senates und des Repräsentantenhauses seit gut 50 Jahren zu diesem Gebetsfrühstück ein. Es ist ein eindrückliches Ereignis, bei welchem der jeweilige Präsident ein Grusswort hält und die Mehrheit der beiden Häuser des amerikanischen Parlaments anwesend ist. Vertreterinnen und Vertreter aus 154 Ländern waren diesmal als Gäste dabei. Unabhängig der politischen und gesellschaftlichen Unterschiede wird gebetet, gesungen, aus der Bibel gelesen, und es werden Zeugnisse gehalten.
Im Umfeld des Gebetsfrühstücks finden verschiedenste Essen statt. Was das Besondere daran ist: Es wird natürlich neben Kaffee immer Wasser serviert und kein einziges alkoholisches Getränk. Auch Botschafter zahlreicher Länder können problemlos mit dieser Situation umgehen, allerdings mit einer Ausnahme: Beim diesmaligen ersten Essen war ich neben einem leutseligen Botschafter eines südamerikanischen Landes plaziert. Da er gleichzeitig redete und das Wasser reichen wollte, goss er eine erhebliche Menge davon auf meinen Anzug. Doch Wasser macht nur nass. Wir lachten gemeinsam über dieses (un)diplomatische Missgeschick.

Langer Atem gefragt

Für eine wirksame Alkoholpolitik ist das Bundeshaus nach wie vor nicht der optimale Ort. Wenn im Nationalrat Vorstösse eingereicht sind, müssen diese innerhalb von zwei Jahren behandelt werden. Wenn sie in dieser Zeit nicht erledigt sind, verschwinden sie von der Pendenzenliste. So erging es meinem Postulat für eine Erhöhung der Schnapssteuer. Der Bundesrat lehnte das Anliegen ab, zur Behandlung im Nationalrat reichte es nicht. Deshalb unternahm ich im Dezember 2002 einen neuen Anlauf. Gleichzeitig schlug ich vor, eine Sondersteuer auf Alcopops einzuführen. Der Bundesrat brachte seine Sympathie dafür zum Ausdruck und versprach, eine Gesetzesänderung vorzulegen. Interessenvertretern gelang es, die Realisierung dieses Anliegens zu verzögern. Doch mit langem Atem kann man in der Politik immer wieder etwas erreichen.
Im neuen Radio und Fernsehgesetz ist die Frage der Werbung für Alkoholika und Tabak ein Streitpunkt. Die Behandlung dieses Gesetzes wird noch eine Weile in Anspruch nehmen. Die längst notwendige Senkung der Blutalkoholgrenze im Strassenverkehr von 0,8 auf 0,5 % wurde vom Parlament verabschiedet und gilt ab 1.1. 2004.
Heiner Studer

Dieser Bericht erschien im Blaukreuzkalender 2004.

Rückblick auf das Jahr 2001

Bei der Beratung des Strassenverkehrsgesetzes löste die Debatte um die Blutalkoholgrenze emotionale Reaktionen aus. In seinem Kampf gegen die Senkung von 0,8 auf 0,5 Promille wies Nationalrat Walter Glur (SVP/AG) auf Erfahrungen aus den USA hin, welche belegen würden, dass Liebeskummer ein viel wesentlicherer Grund für Verkehrsunfälle sei als der konsumierte Alkohol. Da der Nationalrat die Möglichkeit kennt, im Anschluss an ein Votum eine Zusatzfrage zu stellen, meldete ich mich spontan mit folgender Frage: «Lieber Kollege Walter Glur, ich bin einverstanden, dass Liebeskummer beim Autofahren ein Problem ist. Aber bist du nicht auch der Meinung, dass jemand, der Liebeskummer hat und vor dem Fahren Alkohol konsumiert, ein derartiges Risiko darstellt, dass deine Argumentation ins Gegenteil umschlägt?» Walter Glurs Spontanantwort: «Es passt nicht unbedingt zusammen, wenn du, Kollege Studer, die Frage stellst. Ich weiss, dass du keinen Alkohol trinkst, aber du hast schon Liebeskummer gehabt.» In Klammer heisst es im Protokoll (Heiterkeit).
Da unter der Bundeskuppel bekannt ist, dass ich im Blauen Kreuz engagiert bin, habe ich auch den Eindruck, in diesem Fragenbereich ernst genommen zu werden' Dies fiel mir u.a. auf, als der Ständerat eine parlamentarische Initiative diskutierte, die beabsichtigte, das Alkoholwerbeverbot bei Privat-Radio und -Fernsehen zu lockern. Ich sass hinten im Saal und wurde von verschiedenen Mitgliedern der Ständekammer direkt auf die Thematik angesprochen. Leider beschloss der Ständerat, diesen Vorstoss gutzuheissen. In unserer etwas komplizierten Demokratie ist damit glücklicherweise noch längst kein Entscheid zur Auflockerung gefällt.
Aufgrund des Alkoholgesetzes ist der Verkauf von gebrannten Wassern inklusive Alcopops an Jugendliche unter 18 Jahren verboten; zudem ist aggressive Werbung für diese Produkte nicht zulässig. Artikel 136 des schweizerischen Strafgesetzbuches stellt zudem das Verabreichen und das zur Verfügung stellen von alkoholischen Getränken an Kinder unter 16 Jahren unter Strafe. Untersuchungen im Rahmen der Kampagne TALK ABOUT des Kinder- und Jugendwerkes des Blauen Kreuzes zeigten, dass sich zahlreiche getestete Geschäfte nicht an die Jugendschutzbestimmungen hielten. Auf kommunaler und kantonaler Ebene wurden deshalb zahlreiche Vorstösse unternommen. Ich reichte im Nationalrat eine Einfache Anfrage ein. In ihrer Antwort darauf schrieb die Landesregierung ganz klar: «Der Bundesrat ist sich der Problematik bewusst und er ist über die Tatsache, dass die Jugendschutzbestimmungen lückenhaft umgesetzt werden, besorgt.» Er stellte neben dem klaren Willen der konsequenten Durchführung der Gesetzgebung in Aussicht, durch eine Änderung der Lebensmittelverordnung das Abgabealter für Bier, Wein und Obstwein gesamtschweizerisch auf 16 Jahre festzulegen.
In einem Postulat schlug ich dem Bundesrat vor, durch eine Änderung von Art. 23 der Verordnung zum Alkohol und Hausbrennergesetz den Steuersatz von Spirituosen mit dem Ziel der Konsumverminderung deutlich zu erhöhen. Die verbilligten ausländischen Spirituosen führten zu einer unerwünschten Zunahme des Konsums insbesondere auch bei jungen Menschen. Mit dem Ziel der Verminderung des Konsums und nicht dem Ziel vermehrter Steuereinnahmen ist eine markante Anhebung der Steuer sehr wesentlich. Der Bundesrat, welcher für die Festlegung zuständig ist, lehnte den Vorstoss ab. Doch auch hier ist das letzte Wort nicht gesprochen.

Heiner Studer
Dieser Bericht erschien im Blaukreuzkalender 2003.
Ergänzungen aus der Sicht eines Bürgers finden Sie in den Chroniken.

Hier finden Sie das Kapitel Alkoholpolitik mit Links und Hinweisen zu anderen Seiten.

http://www.edimuster.ch/: Hier ist die Familie Muster in Ecublens VD - Eduard Muster: emuster@hotmail.com 20/06/07