Initiative "gegen Suchtmittelreklame"
Aufnahme eines Art.
32quinquies in die Bundesverfassung: "Jede Reklame für
Raucherwaren und alkoholische Getränke ist untersagt. Von diesem
Verbot kann eine vom Bund zu bestimmende Behörde für ausländische
Druckerzeugnisse, die in der Schweiz eine unbedeutende
Verkaufsauflage erreichen, eine Ausnahmebewilligung erteilt
werden." |
(Auszug aus dem Protokoll
der Beiratstagung vom 18. 11. 1978 in Olten)
Frau
Annette Högger eröffnet die Verhandlungen. Sie erinnert daran,
dass wir die Zeit bis zur Abstimmung nützen
müssen.
Direktor Markus Wieser berichtet über die
Vorgeschichte der Volksabstimmung:
1974 Lancierung der
Initiative 1976 Einreichung der Initiative 1978 Behandlung durch
Bundesrat und Bundesversammlung - Ablehnung von Initiative und
Gegenvorschlag Gründung der "Aktion für die
Gesundheit", Sekretariat in Lausanne. 1979 Abstimmung durch
Volk und Stände
Er betont die Notwendigkeit
eines Reklameverbotes für Suchtmittel:
a) Das Reklameverbot vermindert den Konsum und damit den Missbrauch
Auf Grund theoretischer Überlegungen und den wenigen praktischen Erfahrungen
könne mit einem Konsumrückgang bei Zigaretten von 5 % rechnen. Anders
sei es bei stärker verwurzeltem Alkoholkonsum; immerhin sei in Norwegen
der Alkoholkonsum bei 15 25 Jährigen zurückgegangen.
Er betont, dass es nicht um "entweder Reklameverbot oder andere Massnahmen
(Gesundheitserziehung, Warnaufdruck, Alkoholgesetzesrevision)" gehe,
sondern um ein "Sowohl als auch".
b) Das Reklameverbot bringt volkswirtschaftliche Ersparnisse.
c) Das Reklameverbot bringt dem Konsumenten mehr Freiheit.
Dominique Jenni, adjoint romand, weist auf einige besondere
Probleme aus welscher Sicht hin:
Er betont, dass weniger für den Wein als für gebrannte Wasser und Bier
Reklame gemacht werde. Von einem zu erwartenden Konsumrückgang würden
in erster Linie ausländische Produkte betroffen. Reklame biete nicht
nur an, sie übe gesellschaftlichen Druck aus, sie beeinflusse tiefenpsychologisch
vor allem die Jugendlichen. Nicht die Landwirtschaft werde betroffen,
sondern die Reklame. Er hebt die Wichtigkeit von primärprophylaktischen
Massnahmen hervor.
Redaktor Eduard Muster beleuchtet die gegnerischen
Argumente am Beispiel der bundesrätlichen Botschaft:
Der Bundesrat behauptet:
1. Ein Verbot der Suchtmittelreklame sei wirkungslos.
2. Ein Verbot der Suchtmittelreklame sei sehr schwer zu kontrollieren.
3. Ein Verbot der Suchtmittelreklame beeinträchtige die persönliche
Freiheit.
4. Andere Massnahmen erreichten das gewünschte Ziel auch.
Wir dagegen sind überzeugt davon,
dass 1. ein Verbot der Suchtmittelreklame die gewünschte Wirkung hat,
dass 2. ein Verbot der Suchtmittelreklame leichter zu kontrollieren
ist als Teilvorschriften,
dass 3. ein Verbot der Suchtmittelreklame zwar die Freiheit des Handels
in einer verhältnismässigen Weise einschränkt, dass aber die Freiheit
des Konsumrenten eher erhöht als beeinträchtigt wird.
dass 4. andere Massnahmen ebenso notwendig sind, aber die Ergänzung
durch ein Verbot der Suchtmittelreklame brauchen.
Frau Annette Högger verliest eine Resolution, die ohne
Gegenstimme bei zwei Enthaltungen genehmigt und der Presse übergeben
wird:
"Der Beirat der Schweizerischen Fachstelle für Alkoholprobleme, SFA,
Lausanne, unterstreicht die grosse gesundheitspolitische Bedeutung der
Initiative gegen die Suchtmittelreklame, über welche die Stimmbürgerinnen
und Stimmbürger am 18. Februar 1979 zu entscheiden haben. Ein Verbot
der Werbung für alkoholische Getränke und Raucherwaren ist neben verschiedenen
anderen vorbeugenden Massnahmen ein wirksames Mittel zur Verminderung
der gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Schäden, welche durch
Überkonsum hervorgerufen werden. Der ständigen Manipulation durch eine
intensive und ausgeklügelte Reklame für Suchtmittel, der ganz besonders
unsere Jugend ausgesetzt ist, kann die Initiative wirksam Einhalt gebieten.
Die Freiheit der Jugendlichen, ohne ständigen Druck entscheiden zu können,
ist es wert, die Reklame Freiheit der wenigen Suchtmittelproduzenten,
Suchtmittelhändler und Suchtmittelwerber einzuschränken.
Der Beirat der Schweizerischen Fachstelle für Alkoholprobleme ersucht
alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, denen Gesundheit mehr als nur ein
Lippenbekenntnis bedeutet, aktiv am Abstimmungskampf teilzunehmen und
einem Ja für die Initiative gegen die Suchtmittelreklame, einem Ja für
die Gesundheit unserer Jugend, zum Durchbruch zu verhelfen."
(PS: Die Initiative wurde am 18. Februar
1979 mit 1'115'116 (59%) Neinstimmen gegen 773'485 (41%) Ja-Stimmen
verworfen. Angenommen wurde sie nur vom Kanton Basel-Stadt mit 51% Ja.)
1978: Initiative
"gegen Suchtmittelreklame" 1979:
Katzenjammer der Reklameindustrie trotz
der Ablehnung der Initiative "gegen Suchtmittelreklame"
1979: Die Urheber der Volksinitiative «gegen
Suchtmittelreklame»
1979: Jetzt müssen wir den Panikmachern einen
Riegel schieben! |