Initiative "gegen Suchtmittelreklame"

Aufnahme eines Art. 32quinquies in die Bundesverfassung:
"Jede Reklame für Raucherwaren und alkoholische Getränke ist untersagt. Von diesem Verbot kann eine vom Bund zu bestimmende Behörde für ausländische Druckerzeugnisse, die in der Schweiz eine unbedeutende Verkaufsauflage erreichen, eine Ausnahmebewilligung erteilt werden."

(Auszug aus dem Protokoll der Beiratstagung vom 18. 11. 1978 in Olten)

Frau Annette Högger
eröffnet die Verhandlungen. Sie erinnert daran, dass wir die Zeit bis zur Abstimmung nützen müssen.

Direktor Markus Wieser berichtet über die Vorgeschichte der Volksabstimmung:

1974 Lancierung der Initiative
1976 Einreichung der Initiative
1978 Behandlung durch Bundesrat und Bundesversammlung - Ablehnung von Initiative und Gegenvorschlag
Gründung der "Aktion für die Gesundheit", Sekretariat in Lausanne.
1979 Abstimmung durch Volk und Stände

Er betont die Notwendigkeit eines Reklameverbotes für Suchtmittel:

a) Das Reklameverbot vermindert den Konsum und damit den Missbrauch
Auf Grund theoretischer Überlegungen und den wenigen praktischen Erfahrungen könne mit einem Konsumrückgang bei Zigaretten von 5 % rechnen. Anders sei es bei stärker verwurzeltem Alkoholkonsum; immerhin sei in Norwegen der Alkoholkonsum bei 15 25 Jährigen zurückgegangen.
Er betont, dass es nicht um "entweder Reklameverbot oder andere Massnahmen (Gesundheitserziehung, Warnaufdruck, Alkoholgesetzesrevision)" gehe, sondern um ein "Sowohl als auch".
b) Das Reklameverbot bringt volkswirtschaftliche Ersparnisse.
c) Das Reklameverbot bringt dem Konsumenten mehr Freiheit.

Dominique Jenni, adjoint romand, weist auf einige besondere Probleme aus welscher Sicht hin:
Er betont, dass weniger für den Wein als für gebrannte Wasser und Bier Reklame gemacht werde. Von einem zu erwartenden Konsumrückgang würden in erster Linie ausländische Produkte betroffen. Reklame biete nicht nur an, sie übe gesellschaftlichen Druck aus, sie beeinflusse tiefenpsychologisch vor allem die Jugendlichen. Nicht die Landwirtschaft werde betroffen, sondern die Reklame. Er hebt die Wichtigkeit von primärprophylaktischen Massnahmen hervor.

Redaktor Eduard Muster beleuchtet die gegnerischen Argumente am Beispiel der bundesrätlichen Botschaft:
Der Bundesrat behauptet:
1. Ein Verbot der Suchtmittelreklame sei wirkungslos.
2. Ein Verbot der Suchtmittelreklame sei sehr schwer zu kontrollieren.
3. Ein Verbot der Suchtmittelreklame beeinträchtige die persönliche Freiheit.
4. Andere Massnahmen erreichten das gewünschte Ziel auch.

Wir dagegen sind überzeugt davon,
dass 1. ein Verbot der Suchtmittelreklame die gewünschte Wirkung hat,
dass 2. ein Verbot der Suchtmittelreklame leichter zu kontrollieren ist als Teilvorschriften,
dass 3. ein Verbot der Suchtmittelreklame zwar die Freiheit des Handels in einer verhältnismässigen Weise einschränkt, dass aber die Freiheit des Konsumrenten eher erhöht als beeinträchtigt wird.
dass 4. andere Massnahmen ebenso notwendig sind, aber die Ergänzung durch ein Verbot der Suchtmittelreklame brauchen.

Frau Annette Högger verliest eine Resolution, die ohne Gegenstimme bei zwei Enthaltungen genehmigt und der Presse übergeben wird:

"Der Beirat der Schweizerischen Fachstelle für Alkoholprobleme, SFA, Lausanne, unterstreicht die grosse gesundheitspolitische Bedeutung der Initiative gegen die Suchtmittelreklame, über welche die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 18. Februar 1979 zu entscheiden haben. Ein Verbot der Werbung für alkoholische Getränke und Raucherwaren ist neben verschiedenen anderen vorbeugenden Massnahmen ein wirksames Mittel zur Verminderung der gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Schäden, welche durch Überkonsum hervorgerufen werden. Der ständigen Manipulation durch eine intensive und ausgeklügelte Reklame für Suchtmittel, der ganz besonders unsere Jugend ausgesetzt ist, kann die Initiative wirksam Einhalt gebieten. Die Freiheit der Jugendlichen, ohne ständigen Druck entscheiden zu können, ist es wert, die Reklame Freiheit der wenigen Suchtmittelproduzenten, Suchtmittelhändler und Suchtmittelwerber einzuschränken.

Der Beirat der Schweizerischen Fachstelle für Alkoholprobleme ersucht alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, denen Gesundheit mehr als nur ein Lippenbekenntnis bedeutet, aktiv am Abstimmungskampf teilzunehmen und einem Ja für die Initiative gegen die Suchtmittelreklame, einem Ja für die Gesundheit unserer Jugend, zum Durchbruch zu verhelfen."

(PS: Die Initiative wurde am 18. Februar 1979 mit 1'115'116 (59%) Neinstimmen gegen 773'485 (41%) Ja-Stimmen verworfen. Angenommen wurde sie nur vom Kanton Basel-Stadt mit 51% J
a.)


1978: Initiative "gegen Suchtmittelreklame"
1979: Katzenjammer der Reklameindustrie trotz der Ablehnung der Initiative "gegen Suchtmittelreklame"
1979: Die Urheber der Volksinitiative «gegen Suchtmittelreklame»
1979: Jetzt müssen wir den Panikmachern einen Riegel schieben!

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Notizen zur Geschichte des Beirates:
Schweizerische Alkoholpolitik 1913-1982
oder zu:
Sechs alkoholpolitische Kraftakte: Volksabstimmungen zur Alkoholpolitik
oder zu:
Beiträge zur Alkohol-Geschichte der Schweiz
Hier:
Text zur Initiative "gegen Suchtmittelreklame"
Weiter:
Alkoholpolitik im Dienste der Gesundheit

Heim!
Hier ist die Familie Muster in Ecublens

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