Jetzt müssen wir den Panikmachern einen Riegel schieben!


Flugblatt zur Volksabstimmung über die Initiative "gegen die Suchtmittelreklame" (Guttempler-Initiative) vom 18. Februar 1979

Jetzt müssen wir den
Panikmachern
einen Riegel schieben!

Mit Lug und Trug hetzen die Reklameleute, Schnapsfabrikanten und Zigarettenproduzenten das Schweizervolk gegen ein Verbot der Suchtmittelreklame auf. Sie wollen weiterhin Gewinne mit Propaganda für Zigaretten und alkoholische Getränke machen.

Billige Panikmache ist ihre Millionen-Kampagne gegen einen besseren Schutz unserer Jugend, gegen unsere Gesundheit:

1. Am 18. Februar stimmen wir nicht über ein Reklameverbot ab, sondern über ein Verbot der perfiden Propaganda für Tabak Alkohol, vor allem für Zigaretten und Schnaps.

2 . Auf TV Übertragungen von Ski-Weltcuprennen oder Fussball-Weltmeisterschaften müssen wir nicht verzichten.
Denn bereits seit 1964 besteht für das Fernsehen ein Suchtmittel-Reklameverbot. Trotzdem werden Sportveranstaltungen übertragen.

3. Niemandem wird sein Bierchen, sein Wein, sein Schnaps Oder seine Zigarette verboten.
Doch wir wollen keine Reklame für gesundheitsschädigende Produkte mehr.

4. Das Suchtmittelreklameverbot macht aus der Schweiz keinen Polizeistaat.
Das beweist Norwegen, das positive Erfahrungen* mit dem Suchtmittelreklameverbot machte und kein Polizeistaat geworden ist.

5. Das Suchtmittelreklameverbot ist weder absurd noch undurchführbar.
Im Gegenteil: Es nützt uns allen und kostet praktisch nichts, weil wir weniger für Tabak und Alkoholschäden zahlen müssen.

Deshalb: Verantwortungsbewusste Schweizerinnen und Schweizer
         lassen Sie sich durch Panikmacher nicht beirren!

Wir stimmen JA zur Initiative "gegen Suchtmittelreklame"

* bei den Jugendlichen sank der Alkoholkonsum bis zu 45% und die Zahl der Zigarettenraucher nahm ab.

Schweizer Guttempler-Jugend, Basel
Schweiz. Komitee gegen die Bevormundung durch die Suchtmittelreklame, Freienbach SZ


Der Text der Initiative:

Aufnahme eines Art. 32quinquies in die Bundesverfassung:
"Jede Reklame für Raucherwaren und alkoholische Getränke ist untersagt. Von diesem Verbot kann eine vom Bund zu bestimmende Behörde für ausländische Druckerzeugnisse, die in der Schweiz eine unbedeutende Verkaufsauflage erreichen, eine Ausnahmebewilligung erteilt werden."


Mehr zur Initiative:
1979: Initiative "gegen Suchtmittelreklame"

1979: Katzenjammer der Reklameindustrie trotz der Ablehnung der Initiative "gegen Suchtmittelreklame"
1979: Die Urheber der Volksinitiative «gegen Suchtmittelreklame»
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Notizen zur Geschichte des Beirates:
Schweizerische Alkoholpolitik 1913 - 1982
oder zu:
Volksabstimmungen zur Alkoholpolitik: Sechs alkoholpolitische Kraftakte
 
oder zu:
Beiträge zur Alkohol-Geschichte der Schweiz
Hier:

Direktoren SAS und SFA/ISPA 1902 - 2003
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Alkoholpolitik im Dienste der Gesundheit

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