Alkoholpolitik zwischen Wirtschaft und Gesundheit (1987)
(Eduard Muster)
Ich habe den Auftrag erhalten,
über die Alkoholpolitik zwischen Wirtschaft und Gesundheit zu sprechen.
Ich könnte mir diese Aufgabe leicht machen, indem ich wie Vielredner
das oft machen, ein früheres Referat hervorhole. Dort steht geschrieben:
"Eine Schweizerische Alkoholpolitik gibt es nicht." Damit wäre
meine Aufgabe schon erledigt.
Gibt es eine Schweizerische
Alkoholpolitik?
Ich muss gestehen, dass ich
jenes Referat vor einem internationalen Publikum gehalten hatte. Und im
Vergleich zu andern Ländern gibt es eine einheitliche Schweizerische
Alkoholpolitik eben nicht. Wo finden sich Vorschriften über Produktion,
Handel und Konsum alkoholischer Getränke?
1. Als Kantonal-Verband
denken sie natürlich in erster Linie an eines der 26 kantonalen Gastwirtschaftsgesetze,
in denen sich zahlreiche Bestimmungen über den Handel mit und den
Ausschank von alkoholischen Getränken finden. In ihren Grundzügen
stimmen diese Gesetze miteinander überein, in ihren Details unterscheiden
sie sich auf spannende Weise voneinander. Nicht nur die Auslegung der
Bedürfnisklausel und die Vorschriften über die Preisgestaltung
alkoholfreier Getränke sind ungleich weit entwickelt, sogar die Polizeistunde
ist von Kanton zu Kanton verschieden. In Grenzgebieten führt das
zu einem mitternächtlichen Trinktourismus - von Einheimischen wohlverstanden,
nicht von ausländischen Touristen.
Gemeinsam ist allen Gesetzen,
dass sie aufgrund einer Erlaubnisklausel der Bundesverfassung die Handels
und Gewerbefreiheit einschränken, soweit es das öffentliche
Wohl fordert. Und damit stehen wir schon mitten in unserem Thema drin:
Aus privatwirtschaftlichem Interesse möchte jeder Gastwirt (wie jeder
Verkäufer, Händler und Produzent) mit seinen Produkten möglichst
grossen Gewinn erzielen. Dazu möchte er alle Mittel einsetzen, welche
den Umsatz fördern können. Dieser Phantasie Grenzen setzen nun
die kantonalen Wirtschaftsgesetze. Deren Einschränkungen, die ihnen
wohl bekannt sind, müssen drei Kriterien Bestand halten:
Sie müssen in einem Gesetz
stehen, das sich auf den entsprechenden Artikel der Bundesverfassung (1)
berufen kann.
Sie müssen wirksam sein,
d.h. den "Alkoholmissbrauch" vermindern. (In einem berühmten
Entscheid hat das Bundesgericht entschieden, da insgesamt nur wenige wirksame
Massnahmen zur Verfügung stünden, sei auch eine Massnahme gerechtfertigt,
deren Wirkung zwar vorhanden, aber nur klein ist.)
Die Massnahmen müssen
verhältnismässig sein, also nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen.
2. Sehr weitgehende
Bestimmungen über die gebrannten Wasser finden sich im Alkoholgesetz.
Die neuen Handels- und Reklameeinschränkungen dürften Ihnen
bekannt sein. Warum erfasst das Alkoholgesetz nur die gebrannten Wasser,
die doch bloss 20% des gesamten Alkoholkonsums ausmachen? Sind die anderen
Getränke so harmlos oder werden sie nie missbraucht? Im Gegenteil:
Leute mit hohem Alkoholkonsum decken einen grösseren Teil ihres Bedarfs
mit Bier als Konsumenten mit bescheidenerem Trinkniveau. Diese trinken
offensichtlich eher gelegentlich, was sich so anbietet.
Die Entstehung der Alkoholordnung
ist historisch bedingt. Vor hundert Jahren wurde die Branntweinpest als
ein so überragendes Problem wahrgenommen, dass eine ganzheitliche
Angehung aller Alkoholprobleme nicht in Betracht gezogen wurde. Wein war
das Getränk der Mittel- und Oberschicht, Bier war noch nicht das
industrielle Massenprodukt und Obstwein wurde vor allem auf dem Lande
getrunken. (Er bedrohte also die Leistungsfähigkeit der Industriearbeiterschaft
nicht.)
Warum hat aber die volksgesundheitlich
orientierte Alkoholordnung bis heute nicht nachgezogen? Dank der Alkoholgesetzgebung
ist die Branntweinproblematik zurückgegangen und wir wissen heute,
dass Bier und Wein nicht vor Torheit schützen.
In der Zwischenzeit hat sich
die Bierproduktion industrialisiert und kartellisiert (2),
sie ist zu einer wirtschaftlichen Macht geworden, die sich gegen politische
Einschränkungen zu wehren wusste. Auch die Weinwirtschaft hat an
politischem Gewicht zugenommen. Dies nicht etwa, weil sie wirtschaftlich
so bedeutend ist. Es gelang aber den Weinproduzenten und den Importeuren
ausländischen Weines, sich hinter dem schweizerischen knorrigen Rebbauern
zu verstecken. ("Te
voici, vigneron.")
3. Weitere
interessante Einschränkungen der Handels und Gewerbefreiheit bei
alkoholischen Getränken finden sich in der Lebensmittelgesetzgebung.
4. Strafbestimmungen
gegen Missbrauch alkoholischer Getränke finden sich im Strassenverkehrsgesetz
und im Strafgesetzbuch.
5. Wenn es
um die Behandlung von Alkoholkranken, ganz allgemein um die Behebung alkoholbedingter
Schäden geht, so müssen wir zu den Fürsorgegesetzen, heute
meistens Sozialgesetze genannt, und zu den Gesundheitsgesetzen greifen.
6. Gesundheitserziehung
bei Schülern stützt sich auf die 26 kantonalen Schulgesetze
samt Lehrplänen, Gesundheitserziehung bei den Erwachsenen wird meistens
nicht als nötig empfunden.
Wie verhindert man
Alkoholprobleme?
Natürlich gehört
auch, wie wir gesehen haben, die Behebung von alkoholbedingten Problemen
zur Alkoholpolitik. Über das Prinzip besteht meistens Einhelligkeit.
Auch Alkoholproduzenten und -händler wollen die Alkoholopfer aus
dem Verkehr ziehen und Betrunkene nicht zum Verkehr zulassen. Die Art
des Vorgehens ist aber manchmal umstritten. Häufig sind Alkoholkranke
noch Patienten 2. Klasse.
Eigentlich wollte ich auf den
grossen Widerspruch zwischen Wirtschaft und Gesundheit erst im Rahmen
eines Gesamtbildes zu sprechen kommen. Aber wie sie gesehen haben, konnte
ich nicht verhindern, schon bei der Darstellung der Gesetzgebung auf die
Widersprüche hinzuweisen. Es handelt sich hier tatsächlich um
ein tief greifendes Wertproblem. Wieviel wert ist uns die Wirtschaftsfreiheit,
wieviel wert sind uns die privaten Gewinne, die mit alkoholischen Getränken
(auch mit andern Suchtmitteln) sehr leicht zu machen sind? Wieviel Alkoholkranke,
wieviel Verkehrstote, wieviel Leid und Schuld erträgt unsere Gesellschaft?
Wieviel wert ist uns die Gesundheit unserer Jugend, die Gesundheit unseres
Volkes, unsere eigene Gesundheit?
Wenn man auf eine Frage keine
Antwort weiss, sagt man meistens: "Ja, das ist eine gute Frage."
Wichtiger wäre es allerdings, gute Antworten zu finden.
Wenn es sich nur um eine Rechenaufgabe
handelte, wäre eine Antwort leicht. (3)
Der Akoholkonsum verursacht 2 Milliarden Kosten, er bringt 6 Milliarden
ein also: 6 - 2 = 4. Oft wird noch einfacher gerechnet: 800 Millionen
Steuern, 25 Millionen Alkoholzehntel = 775 Millionen. Wieviel kostet aber
eine geschlagene Frau? Wieviel die Angst eines Kindes ? Wieviel der leere
Platz am Tisch?
Hier handelt es sich um Wertfragen,
um Fragen der Ethik, die nicht errechnet, sondern nur erdacht, erfühlt
werden können. (Für mich wog die Broschüre "Wir haben
immer Angst haben müssen" über alkoholbehinderte Kinder
so viel, dass sie mich zu meinem heutigen Beruf geführt hat.)
Gibt es das Ei des
Kolumbus?
Ich meine natürlich nicht
das echte Ei des Kolumbus, das auf der Spitze steht, ohne dass es zerbrochen
wird. Diese Frage hat sich der französische Forscher Sully Ledermann
im Jahre 1964 am internationalen Kongress gegen Alkoholismus in Frankfurt
gestellt: "Kann man den Alkoholismus
ohne gleichzeitige Änderung des Gesamtverbrauches der Bevölkerung
reduzieren?" Diesem Kolumbusei wird seit hundert Jahren nachgejagt.
Ist es möglich, der Wirtschaft jene Freiheit zu gewähren, die
ihr einen hohen Alkoholkonsum und hohe Verdienste sichert und dabei gleichzeitig
die alkoholbedingten Probleme zu verringern? Sully Ledermann hat als erster
mit wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen, dass es das nicht gibt.
Mit der Betrachtungsweise Ledermanns
erhält auch die so trocken-statistisch-abstrakte Zahl des durchschnittlichen
Alkoholkonsums einen Sinn. Sie wird damit zum Gegenspieler der ebenso
statistisch-abstrakten Gesamtkosten des Alkoholkonsums. Beim Einzelfall
stimmt jedermann zu: Wer mehr Alkohol trinkt, riskiert mehr alkoholbedingte
Schäden. Genau dasselbe trifft für ein Land zu:
Je höher der Alkoholkonsum,
desto höher die Schäden. Steigt der Alkoholkonsum, so steigen
die Schäden; sinkt der Alkoholkonsum, so sinken die Schäden.
Damit wird der Widerspruch zwischen Wirtschaft und Gesundheit noch einmal
offensichtlich.
Dies erklärt auch die
Schwierigkeit, auf die wir ständig stossen, wenn wir mit gesundheitspolitischen
Massnahmen den Alkoholproblemen begegnen wollen. Und daher der starke
Widerstand gegen die Einführung neuer Gesetze. Daher die Versuche,
die Gesetze bis zum äussersten auszureizen.
Sie erwarten von mir nun sicherlich
das Rezept, wie der Graben zwischen Gesundheit und Wirtschaft zu überbrücken
sei. Dieses Rezept kann ich ihnen nicht bieten. Im alltäglichen Leben
versuchen wir, eine solche Schlucht auf einem schwankenden Steg zu überqueren.
Wenn wir in der Mitte des Steges stehen und nach unten blicken, so graust
uns. Wenn wir eine schöne breite Brücke bauen mit Spuren für
Autos und daneben hohe Lärmschutzwände aufbauen, dann nehmen
wir die Schlucht gar nicht mehr wahr.
Damit ist aber das Problem
nicht gelöst. Wir müssen den tosenden Wildbach zu einem freundlichen
Wiesenbächlein machen, über das man ohne Angst zu Fuss springen
kann, dann besteht zwar immer noch ein Widerspruch zwischen Gesundheit
und Wirtschaft, aber der ist tragbar.
(Eduard Muster,
Vortrag an der Versammlung des Verbandes der Abstinentenvereine des Kantons
Bern in Langnau, Herbst 1987, Fassung Frühjahr 2004)
(1)
Die Ausführungen beruhen auf den Bestimmungen in der alten Bundesverfassung
(bis 1999):
Art. 32bis 1) Der Bund ist befugt, auf dem Wege der Gesetzgebung
Vorschriften über die Herstellung, die Einfuhr, die Reinigung und
die fiskalische Belastung gebrannter Wasser zu erlassen.
2) Die Gesetzgebung ist so zu gestalten, dass sie den Verbrauch von Trinkbranntwein
und dementsprechend dessen Einfuhr und Herstellung vermindert...
Art: 32quater 1) Die Kantone können auf dem Wege
der Gesetzgebung die Ausübung des Wirtschaftsgewerbes und des Kleinhandels
mit geistigen Getränken den durch das öffentliche Wohl geforderten
Beschränkungen unterwerfen...
(2) Das Kartell hat sich
inzwischen aufgelöst, durch Fusionen und Aufkäufe - auch durch
ausländische Brauereien - gibt es nur wenige, aber einflussreiche
Mitspieler auf dem schweizerishen Markt:
Carlsberg
(DK) mit Feldschlösschen, Cardinal... deckt 45% des Bierkonsums ab
Heineken
(NL) mit Haldengut, Calanda... 20%
Eichhof
... 10%
Scottish
& Newcastle (UK) mit Kronenbourg ... 4-5%
(3) Die Schätzungen
für 1998 belaufen sich auf:
Direkte Kosten: 726,4 Mio Franken
Indirekte
Kosten: 1'465,3 Mio Franken
Immaterielle
Kosten: 4'288,7 Mio Franken
Total Soziale Kosten: 6'480,4 Mio Franken
Quelle:
Bundesamt für Gesundheit - Soziale Kosten des Alkoholmissbrauchs
Dass diese Überlegungen
im Grundsatz auch im 3. Jahrtausend noch richtig sind, bestätigt sogar
die Weltbank in "World Bank > Health, Nutrition & Population
> Public Health >Alcohol": "Does
the level of alcohol consumption in populations matter? Yes. The levels
of alcohol-related problems tend to rise and fall with changes in per capita
alcohol consumption". |