Schweizerische
Alkoholpolitik 1913 - 1982
Notizen zur Geschichte
des Beirates
der Schweizerischen Zentralstelle gegen Alkoholismus/Secrétariat
antialcoolique suisse (SAS), später der Schweizerischen Fachstelle
für Alkoholprobleme/Institut suisse de prévention des problèmes
liés à l'alcool (SFA/ISPA). Ausgewählte Aktivitäten
von 1913 bis 1982
1913: Die Gründung des
Beirates der SAS
Am 9. März 1913 wurden die Statuten der SAS (gegründet 1903) erstmals
abgeändert: Das "Schweizerische Abstinenz-Sekretariat" wurde
zur "Schweizerische Zentralstelle zur Bekämpfung des Alkoholismus".
Der Tätigkeitsbericht 1913 erklärt ferner, es habe sich das Bedürfnis
gezeigt, dem Verwaltungsausschuss ein beratendes Organ, einen "Beirat"
beizugeben, bestehend aus den Delegierten der hauptsächlichen alkoholgegnerischen
Organisationen der Schweiz. Dieser Beirat soll einerseits der Zentralstelle
den nötigen Kontakt bringen mit den Bestrebungen und Bedürfnissen
der Organisationen und andererseits diesen eine Stelle schaffen, wo sie
gegenseitig ihre Gedanken austauschen, Anregungen geben und empfangen können.
So wäre der Beirat nach unserer Auffassung eine Art Parlament der verschiedenen
grösseren in der Schweiz im Kampfe gegen den Alkoholismus tätigen
Vereine, von dessen Tätigkeit wir nicht nur eine Befruchtung, sondern
auch eine wesentliche Förderung unserer ganzen Bewegung erwarten."
Der Jahresbericht für 1914 begann aber mit traurigen Worten: "Wohl
noch nie ist mir das Verfassen eines Jahresberichtes so schwierig erschienen
wie dieses Mal. Wir hofften, das für 1914 vorgesehene Arbeitsprogramm
in vollem Umfang bewältigen zu können, doch hat der Krieg gleich
von Anfang August an unsere Tätigkeit gehemmt und die Ausführung
der Pläne musste zum Teil auf bessere Zeiten verschoben werden. Es
ist uns ergangen wie einem Wanderer, der wohlgemut auf ebenen Strassen einherschreitet
und plötzlich an eine jäh abfallende Felswand gelangt; es bleibt
ihm nichts übrig als umzukehren und vielleicht nach längeren Suchen
einen gangbaren Weg zu finden."
1917: Aktion
gegen die Nahrungsmittelvergeudung in den Alkoholgewerben
Am 14. April 1917 beschloss
der Beirat der Zentralstelle die Durchführung einer grossen Volkspetition,
welche Massnahmen gegen die Bierbrauerei und das Brennen von Obst verlangte.
Innert kürzester Zeit waren 340'000 Unterschriften beieinander. Der
Bundesrat erliess anschliessend Vorschriften in diesem Sinne. Die alkoholfreie
Obstverwertung spielte in der Tätigkeit der SAS und der Vereine in
dieser Zeit eine grosse Rolle.
1919: Für die Revision des Alkoholgesetzes
Am 26. Januar 1919 stellte der Beirat in Olten folgende Forderungen:
1. Stufenweises Branntweinverbot
2. Gemeindebestimmungsrecht
3. Erhöhung der Verkaufsgrenze für den Grosshandel mit gegorenen
Getränken (2 Liter Wirtschaften)
Am 12. August 1919 befasste sich in Olten eine ausserordentliche Tagung
des Beirates mit dem Entwurf des Bundesrates für die Revision des
Alkoholgesetzes. Vom stufenweisen Branntweinverbot ist in der Resolution
nicht mehr die Rede. Die Vertreter der alkoholgegnerischen Vereine anerkennen,
"dass die Vorschläge des Bundesrates im Ganzen genommen, einen
unbestreitbaren Fortschritt darstellen, aber sie finden doch, dass diese
Vorschläge für sich allein ungenügend sind und dass die
öffentliche Meinung für tiefergehende Reformen zu haben wäre."
Dankend nehmen sie von Vorschlag des Bundesrates für die Einführung
eines Alkoholfünftels Kenntnis.
1920: Initiative für das Gemeindebestimmungsrecht
Da die Revisionsvorlage nicht alle Wünsche befriedigte, beschloss
der Beirat am B. Mai 1920 in Olten, eine Initiative zu
lancieren, deren Text am 27. November 1920 in Olten bereinigt wurde. Der
unter Mitarbeit von Professor W. Burckhardt ausgearbeitete Text lautet:
"Die Kantone und die Gemeinde sind berechtigt, auf ihrem
Gebiete die Fabrikation und den Verkauf gebrannter Wasser, die zum Genusse
bestimmt sind, zu verbieten."
Der Verfassungsentwurf wurde am 23. Januar 1921 in Bern "von den
Vertretern der schweizerischen alkoholgegnerischen Vereine", wie
der Beirat oft noch genannt wurde, verabschiedet. Mit 145'761 Unterschriften
wurde diese Initiative eingereicht, blieb aber sechs Jahre in den Schubladen
liegen.
Die 1. bundesrätliche Revisionsvorlage wurde am 3. Juni 1923 abgelehnt,
wobei vor allem der Widerstand der Innerschweizer gegen die Konzessionierung
der Hausbrennerei entscheidend war. "Über die Neuregelung der
gegorenen Getränke wurde dabei gar nicht abgestimmt, da eine Verwerfung
der hierfür vorgeschlagenen Lösung angesichts des Widerstandes
der Wirtekreise von vornherein als sicher angenommen worden war."
(Steiger)
Trotz grossem Einsatz wurde auch die Initiative für das Gemeindebestimmungsrecht
vom 12. Mai 1929 abgelehnt, womit der Weg frei war für eine 2. Bundesvorlage.
Über die Unterstützung der bundesrätlichen Revisionsvorlage,
welche nicht die gewünschte Abschaffung der Hausbrennerei brachte,
wurde im Beirat heftig diskutiert; nicht alle Abstinenten konnten sich
zur Unterstützung des Kompromisses bereit finden. In der Volksabstimmung
vom 6. April 1930 wurde aber der neue Verfassungsartikel angenommen. Der
Jahresbericht 1929 der SAS schrieb dazu:
"Bis zum letzten Augenblick haben wir getan, was in unserer Macht
stand, um den Verfassungsartikel zur Vervollständigung des bestehenden
Alkoholmonopols in volkshygienischer Beziehung möglichst wertvoll
zu gestalten."
1923: Jubiläums-Abstinententag
Am 15. Juli 1923 fand in Luzern der 12. Abstinententag statt, 25 Jahre
nach dem ersten Abstinententag in Olten. 1898 war ein "Schweizerischer
Abstinentenverband" gegründet worden, der - so Josef Odermatt
1923 - eine Arbeitsgemeinschaft werden sollte; der Vorstand wurde Aktionskomitee
genannt. Im Verlaufe der Jahre waren ausser dem Blauen Kreuz alle Abstinenzvereine
beigetreten.
In Luzern wurde die Gründung des "Verbandes für Volksaufklärung
gegen den Alkoholismus" (VVA) beschlossen.
Am 7. Mai 1924 wurde schliesslich noch auf Einladung von Pfarrer Rudolf
der "Nationale Verband gegen die Schnapsgefahr" gegründet.
1923/1925: Ein neuer Beirat
"Der Beirat ist kurz gesagt die Tagsatzung der schweizerischen Antialkoholbewegung,
in welchem die verschiedensten alkoholgegnerischen Organisationen Sitz
und Stimme haben. Früher setzte er sich aus je einer Abordnung des
"Aktionskomitees" des Blauen Kreuzes und je einem Vertreter
verschiedener anderer Organisationen zusammen. Das Aktionskomitee, dem
der sogenannte "linke Flügel der Abstinenzbewegung" angehörte,
hat sich aber im Sommer 1923 aufgelöst... Die Frage wird etwas erschwert
durch die Doppelstellung des Beirates. Dieser ist einerseits der Berater
der Zentralstelle, andererseits ist er aber auch das gemeinsame, richtunggebende
Organ der schweizerischen Antialkoholbewegung ... Die Formulierung dieses
Verhältnisses stösst aber darum auf gewisse Schwierigkeiten,
weil die Zentralstelle nicht vom Beirat; sondern von der "Gesellschaft
der schweizerischen Zentralstelle" finanziert wird ..." (Odermatt)
Weder die Arbeitstagung 1923 in Aarburg noch die 1924 in Bern fanden eine
Lösung. Erst am 12. September 1925 konnten endlich die neuen Statuten
des Beirates unter Dach gebracht werden. Diese Statuten wurden 1934 revidiert
und blieben in ihren Grundzügen bis heute gültig.
"Früher wurden die alkoholgegnerischen Organisationen einfach
eingeladen, jährlich einmal Delegierte zu entsenden, um mit dem Verwaltungsausschuss
und dem Leiter der Zentralstelle Fühlung zu nehmen, d.h. um sie zu
beraten und sich von ihnen beraten zu lassen. Heute aber ist, der wachsenden
Bedeutung der einzelnen Verbände entsprechend, und auf unsere eigene
Initiative, dieser blosse Beirat zu einem kleinen Parlament der schweizerischen
Alkoholgegner geworden. Sein Zweck ist, in den allgemeinen Fragen der
Alkoholbekämpfung so oft als möglich einheitliche Stellung zu
beziehen und Beschlüsse zustande zu bringen, an die sich die Verbände
freiwillig halten." (Tätigkeitsbericht 1930) "Die Politik
der Zentralstelle muss also der Ausdruck des gemeinsamen Willens der alkoholgegnerischen
Vereine sein." (Tätigkeitsbericht 1925)
1932: Bauplatzverpflegung und Strassenverkehr
An der Beiratstagung sprach der erste Vorsorger der Schweiz, Dr. E. Kull,
Zürich, über die alkoholfreie Bauplatzverpflegung. Über
die Verhütung alkoholbedingter Verkehrsunfälle orientierten
Dr. Fritz Heberlein, Dr. Mattmüller und Dr. Robert Joos.
1937: Absinth und Getränkesteuer
In den dreissiger Jahren wurde sehr oft die Frage der allgemeinen Getränkesteuer
diskutiert; so verlangte der Beirat 1937 die Aufhebung der Besteuerung
des Süssmostes, nachdem den Rebbauern eine Befreiung des Weines versprochen
worden war. Ebenfalls gefordert wurde eine Erhöhung der Biersteuer,
die dann auf eine allfällige Bierpreiserhöhung der Brauer verschoben
wurde.
Eine Delegation verlangte von Herrn Bundesrat Etter, die strengeren Vorschriften
gegen Absinth-Nachahmungen wieder in Kraft zu setzen.
Schon 1937 verlangte zudem der Beirat vom Beauftragten für Kriegswirtschaft,
im Kriegsfall die sofortige Einschränkung der Nahrungsmittelzerstörung
durch die Bierbrauereien vorzusehen.
1940: Nahrungsmittelverschleuderung
In einem Brief der Bierbrauer aus dem Jahr 1940 an die Tagespresse stand
zu lesen:
"Der Abstinenzpresse entnehmen wir, dass der Kampf gegen das Bier
unter einer neuen Flagge intensiviert werden soll. Die Delegiertenversammlung
der schweizerischen Abstinenzvereine hat die Gründung einer "Kommission
zur Bekämpfung der Nahrungsmittelverschleuderung" beschlossen,
welche in nächster Zeit ihre Tätigkeit aufnehmen soll. Das Märchen
von den 5'000 Wagen Gerste, die die Brauereien der schweizerischen Volksernährung
entziehen, soll weiter kolportiert werden."
In dasselbe Jahr fällt der Kampf um die 1937 von Gegnern der Alkoholgesetzgebung
aus der Innerschweiz eingereichte "Reval-Initiative", welche
am 9. März 1941 mit 452'873 (59.8%) Nein-Stimmen gegen 304'867 (40.2%)
Ja-Stimmen abgelehnt wurde.
1941: Nochmals Nahrungsmittelverschleuderung
Der Beirat ruft zum "Einsatzt aller Kräfte
an der Ernährungsfront" auf.
1947: Dritte Schnapswelle
Zu den wichtigsten Arbeiten nach Kriegsschluss gehörte der Kampf
gegen die dritte Schnapswelle. ("Auch die Hausbar ist eine Gefahr!")
Zur Bekämpfung der antialkoholischen Propaganda wurde dem Verband
der schweizerischen Spirituosenhändler eine Verdoppelung der Mitgliederbeiträge
beantragt...
1950: Bedürfnisklausel für Alkoholfreie?
Mit der Einführung der neuen Wirtschaftsartikel von 1947 war auf
der Bundesebene die fast zwanzig Jahre dauernde Auseinandersetzung über
die Einschränkung der alkoholfreien Gaststätten abgeschlossen.
1950 stellt der Beirat fest, "dass das öffentliche Wohl verlangt,
jede Einführung der Bedürfnisklausel für alkoholfreie Wirtschaften
durch die Kantone zu unterlassen."
1951: Weinsubventionierung
Auch 1951 wandte sich der Beirat gegen Bundessubventionen zugunsten des
Absatzes der Weissweinernte. (P.S. Noch im Frühjahr 2003 wird in
der Schweiz so viel Weisswein produziert, dass weiterhin Absatzprobleme
bestehen.)
1952: Hünigerkurse
1952 wurde der erste Hünigerkurs durchgeführt, so genannt nach
dem Tagungsort, dem Schloss Hünigen bei Konolfingen. Unter der Leitung
von Herrn Geissbühler die Herren Dr. J. Meile, Bischof von St.Gallen,
Dr. h.c. Paul Vogt, Pfarrer in Grabs, und Professor Dr. Dettling, Direktor
des Gerichtsmedizinischen Institutes Bern, sprachen. (P.S. Nach 1982 wurde
die Durchführung der Kurse von der ASA übernommen.)
1956: Aktion Gesundes Volk
Seit den zwanziger Jahren gab die SAS Broschüren unter dem Titel
"Gesundes Volk" heraus. Denselben Namen trug die 1949 gestartete
grosse Wanderausstellung. Dieser Titel wurde auch von der Grossaktion
"Gesundes Volk" 1956 sowie den folgenden Aktionen übernommen.
Getragen wurde die Aktion von Verband Volksaufklärung, dessen Arbeitsausschuss
von Gottlieb Gerhard, Lehrer in Basel, präsidiert wurde.
1957: Steuern
Der Kampf gegen die Biersteuer, deren Aufhebung von Bundesrat beantragt
worden war, erreichte damals einen Höhepunkt, der zu deren Beibehaltung
führte. Wiederum aufgenommen wurde die Forderung nach der Aufhebung
des steuerfreien Eigenbedarfs der Brenner und nach dem Verbot der Absinth-Nachahmungen.
1960: Alkohol am Steuer
Im Frühling 1960 wurde gefordert, die nächste Verkehrserziehungsaktion
sei dem Thema "Fahre nicht mit Alkohol im Blut!"
zu widmen. Es verging dann noch einige Zeit...
1962: Fernsehen und Wein
Längere Zeit beschäftigte SAS und Beirat das Verbot
der Alkoholreklame im Fernsehen und die aus Bundesmitteln subventionierte
Weinreklame ("Stets Wein im Haus.")
1963/1967: Alkoholsteuer
Die vom Landesring lancierte Initiative wurde zu einem grossen Teil von
den Abstinenten und der SAS getragen. Sie wurde am 16. Oktober 1966 mit
571'267 (76.6%) Nein-Stimmen gegen 174'242 (23.4%) Ja-Stimmen verworfen.
1971: Bundesfeierspende
Seit Jahren hatte sich der Beirat dafür eingesetzt, dass das Ergebnis
einer Bundesfeierspende zur Bekämpfung des Alkoholismus eingesetzt
werde. Aus dem Ertrag der Spende 1971 wurde der SAS und den Abstinenzvereinen
eine Summe von Fr. 100'000. ausbezahlt. Der Präsident der Finanzkommission
des Beirates, Dr. Paul Steiner, St. Gallen, erinnerte aber daran, dass
man ursprünglich mit 1 Million gerechnet habe.
Finanzkommission und Präsidentenkonferenz beschäftigten sich
in diesen Jahren ebenfalls ausführlich mit der Anwendung des Artikels
43a des Alkoholgesetzes, der der Alkoholverwaltung das Recht zur Ausrichtung
von Subventionen für alkoholgegnerische Aktionen erteilte. (P.S.
Im Rahmen der Reorganisierung der Alkoholverwaltung wurde die Verteilung
schliesslich der SFA übertragen.)
1974/82: SFA, ASA, SRA, EKA, SSA
Nach jahrelangen Bemühungen (Expertenkommissionen waren seit 1971
tätig) und zum Teil sehr heftigen Auseinandersetzungen wurde schrittweise
eine neue Organisationsstruktur geschaffen:
1974: Gründung der "Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Abstinentenorganisation*
(ASA)"
1976: Änderung des Namens SAS in "Schweizerische Fachstelle
für Alkoholprobleme (SFA)". (P.S. heute
Schweizerische Fachstelle für Alkohol- u.a. Drogenprobleme –
SFA/ISPA)
18. 11. 1978: Letzte Tagung des Beirates in Olten: Die
SFA wird beauftragt, den Beirat in einen "Schweizerischen Rat"
umzuwandeln. Der Beirat empfiehlt
die Annahme der "Initiative gegen Suchtmittelreklame" ("Guttempler-Initiative");
bei der Unterschriftensammlung hatten sich einige Abstinenten noch zurückgehalten.
Ab 1980 wird die Tätigkeit des VVA von der SFA übernommen.
Am 23. 3. 1982 wurden an einer Pressekonferenz im Bundeshaus die neustrukturierte
"Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen (EKA)",
die neugegründte "Schweizerische Stiftung für Alkoholforschung*
(SSA)"
und der vor der Gründung stehende "Schweizerische Rat
für Alkoholprobleme (SRA)" vorgestellt.
23. 3. 1982: Gründung des "Schweizerischen Rates für
Alkoholprobleme* (SRA)".
19. 8. 1982: Letzte Sitzung der Beiratskommission, Beschluss
zur Auflösung des Beirates per Ende 1982.
Als aktuelle Probleme werden erwähnt die Vorarbeiten für ein
Präventivgesetz (ruhen in einer Schublade des Bundeshauses), eine
weitere Revision des Alkoholgesetzes, den Verzicht auf Alkohol- und Tabakreklame
an öffentlichem Eigentum, den illegalen - vom Kanton Waadt genehmigten
- Alkoholausschank im Autobahnrestaurant von Yvorne und Preisvorschriften
für Bier und Mineralwaser ("Sirupartikel").
*Die Sekretariate von ASA, SSA und SRA werden von der
SFA betreut, das der EKA vom Bundesamt für Gesundheit (BAG).
SFA/Mr/da/17.8.1982 – Fassung 20.5.2003
Eduard Muster
Daten zur
Geschichte der SFA 1902 bis 2003 |