Schweizerische Alkoholpolitik 1913 - 1982


Notizen zur Geschichte des Beirates
der Schweizerischen Zentralstelle gegen Alkoholismus/Secrétariat antialcoolique suisse (SAS), später der Schweizerischen Fachstelle für Alkoholprobleme/Institut suisse de prévention des problèmes liés à l'alcool (SFA/ISPA). Ausgewählte Aktivitäten von 1913 bis 1982

1913: Die Gründung
des Beirates der SAS

Am 9. März 1913 wurden die Statuten der SAS (gegründet 1903) erstmals abgeändert: Das "Schweizerische Abstinenz-Sekretariat" wurde zur "Schweizerische Zentralstelle zur Bekämpfung des Alkoholismus". Der Tätigkeitsbericht 1913 erklärt ferner, es habe sich das Bedürfnis gezeigt, dem Verwaltungsausschuss ein beratendes Organ, einen "Beirat" beizugeben, bestehend aus den Delegierten der hauptsächlichen alkoholgegnerischen Organisationen der Schweiz. Dieser Beirat soll einerseits der Zentralstelle den nötigen Kontakt bringen mit den Bestrebungen und Bedürfnissen der Organisationen und andererseits diesen eine Stelle schaffen, wo sie gegenseitig ihre Gedanken austauschen, Anregungen geben und empfangen können. So wäre der Beirat nach unserer Auffassung eine Art Parlament der verschiedenen grösseren in der Schweiz im Kampfe gegen den Alkoholismus tätigen Vereine, von dessen Tätigkeit wir nicht nur eine Befruchtung, sondern auch eine wesentliche Förderung unserer ganzen Bewegung erwarten."

Der Jahresbericht für 1914 begann aber mit traurigen Worten: "Wohl noch nie ist mir das Verfassen eines Jahresberichtes so schwierig erschienen wie dieses Mal. Wir hofften, das für 1914 vorgesehene Arbeitsprogramm in vollem Umfang bewältigen zu können, doch hat der Krieg gleich von Anfang August an unsere Tätigkeit gehemmt und die Ausführung der Pläne musste zum Teil auf bessere Zeiten verschoben werden. Es ist uns ergangen wie einem Wanderer, der wohlgemut auf ebenen Strassen einherschreitet und plötzlich an eine jäh abfallende Felswand gelangt; es bleibt ihm nichts übrig als umzukehren und vielleicht nach längeren Suchen einen gangbaren Weg zu finden."

1917: Aktion gegen die Nahrungsmittelvergeudung in den Alkoholgewerben

Am 14. April 1917 beschloss der Beirat der Zentralstelle die Durchführung einer grossen Volkspetition, welche Massnahmen gegen die Bierbrauerei und das Brennen von Obst verlangte. Innert kürzester Zeit waren 340'000 Unterschriften beieinander. Der Bundesrat erliess anschliessend Vorschriften in diesem Sinne. Die alkoholfreie Obstverwertung spielte in der Tätigkeit der SAS und der Vereine in dieser Zeit eine grosse Rolle.

1919: Für die Revision des Alkoholgesetzes


Am 26. Januar 1919 stellte der Beirat in Olten folgende Forderungen:
1. Stufenweises Branntweinverbot
2. Gemeindebestimmungsrecht
3. Erhöhung der Verkaufsgrenze für den Grosshandel mit gegorenen Getränken (2 Liter Wirtschaften)
Am 12. August 1919 befasste sich in Olten eine ausserordentliche Tagung des Beirates mit dem Entwurf des Bundesrates für die Revision des Alkoholgesetzes. Vom stufenweisen Branntweinverbot ist in der Resolution nicht mehr die Rede. Die Vertreter der alkoholgegnerischen Vereine anerkennen, "dass die Vorschläge des Bundesrates im Ganzen genommen, einen unbestreitbaren Fortschritt darstellen, aber sie finden doch, dass diese Vorschläge für sich allein ungenügend sind und dass die öffentliche Meinung für tiefergehende Reformen zu haben wäre." Dankend nehmen sie von Vorschlag des Bundesrates für die Einführung eines Alkoholfünftels Kenntnis.

1920: Initiative für das Gemeindebestimmungsrecht

Da die Revisionsvorlage nicht alle Wünsche befriedigte, beschloss der Beirat am B. Mai 1920 in Olten, eine Initiative zu lancieren, deren Text am 27. November 1920 in Olten bereinigt wurde. Der unter Mitarbeit von Professor W. Burckhardt ausgearbeitete Text lautet:
"Die Kantone und die Gemeinde sind berechtigt, auf ihrem Gebiete die Fabrikation und den Verkauf gebrannter Wasser, die zum Genusse bestimmt sind, zu verbieten."
Der Verfassungsentwurf wurde am 23. Januar 1921 in Bern "von den Vertretern der schweizerischen alkoholgegnerischen Vereine", wie der Beirat oft noch genannt wurde, verabschiedet. Mit 145'761 Unterschriften wurde diese Initiative eingereicht, blieb aber sechs Jahre in den Schubladen liegen.
Die 1. bundesrätliche Revisionsvorlage wurde am 3. Juni 1923 abgelehnt, wobei vor allem der Widerstand der Innerschweizer gegen die Konzessionierung der Hausbrennerei entscheidend war. "Über die Neuregelung der gegorenen Getränke wurde dabei gar nicht abgestimmt, da eine Verwerfung der hierfür vorgeschlagenen Lösung angesichts des Widerstandes der Wirtekreise von vornherein als sicher angenommen worden war." (Steiger)
Trotz grossem Einsatz wurde auch die Initiative für das Gemeindebestimmungsrecht vom 12. Mai 1929 abgelehnt, womit der Weg frei war für eine 2. Bundesvorlage. Über die Unterstützung der bundesrätlichen Revisionsvorlage, welche nicht die gewünschte Abschaffung der Hausbrennerei brachte, wurde im Beirat heftig diskutiert; nicht alle Abstinenten konnten sich zur Unterstützung des Kompromisses bereit finden. In der Volksabstimmung vom 6. April 1930 wurde aber der neue Verfassungsartikel angenommen. Der Jahresbericht 1929 der SAS schrieb dazu:
"Bis zum letzten Augenblick haben wir getan, was in unserer Macht stand, um den Verfassungsartikel zur Vervollständigung des bestehenden Alkoholmonopols in volkshygienischer Beziehung möglichst wertvoll zu gestalten."

1923: Jubiläums-Abstinententag


Am 15. Juli 1923 fand in Luzern der 12. Abstinententag statt, 25 Jahre nach dem ersten Abstinententag in Olten. 1898 war ein "Schweizerischer Abstinentenverband" gegründet worden, der - so Josef Odermatt 1923 - eine Arbeitsgemeinschaft werden sollte; der Vorstand wurde Aktionskomitee genannt. Im Verlaufe der Jahre waren ausser dem Blauen Kreuz alle Abstinenzvereine beigetreten.
In Luzern wurde die Gründung des "Verbandes für Volksaufklärung gegen den Alkoholismus" (VVA) beschlossen.
Am 7. Mai 1924 wurde schliesslich noch auf Einladung von Pfarrer Rudolf der "Nationale Verband gegen die Schnapsgefahr" gegründet.

1923/1925: Ein neuer Beirat

"Der Beirat ist kurz gesagt die Tagsatzung der schweizerischen Antialkoholbewegung, in welchem die verschiedensten alkoholgegnerischen Organisationen Sitz und Stimme haben. Früher setzte er sich aus je einer Abordnung des "Aktionskomitees" des Blauen Kreuzes und je einem Vertreter verschiedener anderer Organisationen zusammen. Das Aktionskomitee, dem der sogenannte "linke Flügel der Abstinenzbewegung" angehörte, hat sich aber im Sommer 1923 aufgelöst... Die Frage wird etwas erschwert durch die Doppelstellung des Beirates. Dieser ist einerseits der Berater der Zentralstelle, andererseits ist er aber auch das gemeinsame, richtunggebende Organ der schweizerischen Antialkoholbewegung ... Die Formulierung dieses Verhältnisses stösst aber darum auf gewisse Schwierigkeiten, weil die Zentralstelle nicht vom Beirat; sondern von der "Gesellschaft der schweizerischen Zentralstelle" finanziert wird ..." (Odermatt)

Weder die Arbeitstagung 1923 in Aarburg noch die 1924 in Bern fanden eine Lösung. Erst am 12. September 1925 konnten endlich die neuen Statuten des Beirates unter Dach gebracht werden. Diese Statuten wurden 1934 revidiert und blieben in ihren Grundzügen bis heute gültig.
"Früher wurden die alkoholgegnerischen Organisationen einfach eingeladen, jährlich einmal Delegierte zu entsenden, um mit dem Verwaltungsausschuss und dem Leiter der Zentralstelle Fühlung zu nehmen, d.h. um sie zu beraten und sich von ihnen beraten zu lassen. Heute aber ist, der wachsenden Bedeutung der einzelnen Verbände entsprechend, und auf unsere eigene Initiative, dieser blosse Beirat zu einem kleinen Parlament der schweizerischen Alkoholgegner geworden. Sein Zweck ist, in den allgemeinen Fragen der Alkoholbekämpfung so oft als möglich einheitliche Stellung zu beziehen und Beschlüsse zustande zu bringen, an die sich die Verbände freiwillig halten." (Tätigkeitsbericht 1930) "Die Politik der Zentralstelle muss also der Ausdruck des gemeinsamen Willens der alkoholgegnerischen Vereine sein." (Tätigkeitsbericht 1925)

1932: Bauplatzverpflegung und Strassenverkehr

An der Beiratstagung sprach der erste Vorsorger der Schweiz, Dr. E. Kull, Zürich, über die alkoholfreie Bauplatzverpflegung. Über die Verhütung alkoholbedingter Verkehrsunfälle orientierten Dr. Fritz Heberlein, Dr. Mattmüller und Dr. Robert Joos.

1937: Absinth und Getränkesteuer

In den dreissiger Jahren wurde sehr oft die Frage der allgemeinen Getränkesteuer diskutiert; so verlangte der Beirat 1937 die Aufhebung der Besteuerung des Süssmostes, nachdem den Rebbauern eine Befreiung des Weines versprochen worden war. Ebenfalls gefordert wurde eine Erhöhung der Biersteuer, die dann auf eine allfällige Bierpreiserhöhung der Brauer verschoben wurde.
Eine Delegation verlangte von Herrn Bundesrat Etter, die strengeren Vorschriften gegen Absinth-Nachahmungen wieder in Kraft zu setzen.
Schon 1937 verlangte zudem der Beirat vom Beauftragten für Kriegswirtschaft, im Kriegsfall die sofortige Einschränkung der Nahrungsmittelzerstörung durch die Bierbrauereien vorzusehen.

1940: Nahrungsmittelverschleuderung

In einem Brief der Bierbrauer aus dem Jahr 1940 an die Tagespresse stand zu lesen:
"Der Abstinenzpresse entnehmen wir, dass der Kampf gegen das Bier unter einer neuen Flagge intensiviert werden soll. Die Delegiertenversammlung der schweizerischen Abstinenzvereine hat die Gründung einer "Kommission zur Bekämpfung der Nahrungsmittelverschleuderung" beschlossen, welche in nächster Zeit ihre Tätigkeit aufnehmen soll. Das Märchen von den 5'000 Wagen Gerste, die die Brauereien der schweizerischen Volksernährung entziehen, soll weiter kolportiert werden."
In dasselbe Jahr fällt der Kampf um die 1937 von Gegnern der Alkoholgesetzgebung aus der Innerschweiz eingereichte "Reval-Initiative", welche am 9. März 1941 mit 452'873 (59.8%) Nein-Stimmen gegen 304'867 (40.2%) Ja-Stimmen abgelehnt wurde.


1941: Nochmals Nahrungsmittelverschleuderung


Der Beirat ruft zum "Einsatzt aller Kräfte an der Ernährungsfront" auf.

1947: Dritte Schnapswelle

Zu den wichtigsten Arbeiten nach Kriegsschluss gehörte der Kampf gegen die dritte Schnapswelle. ("Auch die Hausbar ist eine Gefahr!") Zur Bekämpfung der antialkoholischen Propaganda wurde dem Verband der schweizerischen Spirituosenhändler eine Verdoppelung der Mitgliederbeiträge beantragt...

1950: Bedürfnisklausel für Alkoholfreie?

Mit der Einführung der neuen Wirtschaftsartikel von 1947 war auf der Bundesebene die fast zwanzig Jahre dauernde Auseinandersetzung über die Einschränkung der alkoholfreien Gaststätten abgeschlossen. 1950 stellt der Beirat fest, "dass das öffentliche Wohl verlangt, jede Einführung der Bedürfnisklausel für alkoholfreie Wirtschaften durch die Kantone zu unterlassen."

1951: Weinsubventionierung

Auch 1951 wandte sich der Beirat gegen Bundessubventionen zugunsten des Absatzes der Weissweinernte. (P.S. Noch im Frühjahr 2003 wird in der Schweiz so viel Weisswein produziert, dass weiterhin Absatzprobleme bestehen.)

1952: Hünigerkurse

1952 wurde der erste Hünigerkurs durchgeführt, so genannt nach dem Tagungsort, dem Schloss Hünigen bei Konolfingen. Unter der Leitung von Herrn Geissbühler die Herren Dr. J. Meile, Bischof von St.Gallen, Dr. h.c. Paul Vogt, Pfarrer in Grabs, und Professor Dr. Dettling, Direktor des Gerichtsmedizinischen Institutes Bern, sprachen. (P.S. Nach 1982 wurde die Durchführung der Kurse von der ASA übernommen.)

1956: Aktion Gesundes Volk

Seit den zwanziger Jahren gab die SAS Broschüren unter dem Titel "Gesundes Volk" heraus. Denselben Namen trug die 1949 gestartete grosse Wanderausstellung. Dieser Titel wurde auch von der Grossaktion "Gesundes Volk" 1956 sowie den folgenden Aktionen übernommen. Getragen wurde die Aktion von Verband Volksaufklärung, dessen Arbeitsausschuss von Gottlieb Gerhard, Lehrer in Basel, präsidiert wurde.

1957: Steuern

Der Kampf gegen die Biersteuer, deren Aufhebung von Bundesrat beantragt worden war, erreichte damals einen Höhepunkt, der zu deren Beibehaltung führte. Wiederum aufgenommen wurde die Forderung nach der Aufhebung des steuerfreien Eigenbedarfs der Brenner und nach dem Verbot der Absinth-Nachahmungen.

1960: Alkohol am Steuer

Im Frühling 1960 wurde gefordert, die nächste Verkehrserziehungsaktion sei dem Thema "Fahre nicht mit Alkohol im Blut!" zu widmen. Es verging dann noch einige Zeit...

1962: Fernsehen und Wein

Längere Zeit beschäftigte SAS und Beirat das Verbot der Alkoholreklame im Fernsehen und die aus Bundesmitteln subventionierte Weinreklame ("Stets Wein im Haus.")

1963/1967: Alkoholsteuer

Die vom Landesring lancierte Initiative wurde zu einem grossen Teil von den Abstinenten und der SAS getragen. Sie wurde am 16. Oktober 1966 mit 571'267 (76.6%) Nein-Stimmen gegen 174'242 (23.4%) Ja-Stimmen verworfen.

1971: Bundesfeierspende

Seit Jahren hatte sich der Beirat dafür eingesetzt, dass das Ergebnis einer Bundesfeierspende zur Bekämpfung des Alkoholismus eingesetzt werde. Aus dem Ertrag der Spende 1971 wurde der SAS und den Abstinenzvereinen eine Summe von Fr. 100'000. ausbezahlt. Der Präsident der Finanzkommission des Beirates, Dr. Paul Steiner, St. Gallen, erinnerte aber daran, dass man ursprünglich mit 1 Million gerechnet habe.
Finanzkommission und Präsidentenkonferenz beschäftigten sich in diesen Jahren ebenfalls ausführlich mit der Anwendung des Artikels 43a des Alkoholgesetzes, der der Alkoholverwaltung das Recht zur Ausrichtung von Subventionen für alkoholgegnerische Aktionen erteilte. (P.S. Im Rahmen der Reorganisierung der Alkoholverwaltung wurde die Verteilung schliesslich der SFA übertragen.)

1974/82: SFA, ASA, SRA, EKA, SSA

Nach jahrelangen Bemühungen (Expertenkommissionen waren seit 1971 tätig) und zum Teil sehr heftigen Auseinandersetzungen wurde schrittweise eine neue Organisationsstruktur geschaffen:
1974: Gründung der "Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Abstinentenorganisation* (ASA)"
1976: Änderung des Namens SAS in "Schweizerische Fachstelle für Alkoholprobleme (SFA)". (P.S. heute Schweizerische Fachstelle für Alkohol- u.a. Drogenprobleme – SFA/ISPA)

18. 11. 1978: Letzte Tagung des Beirates in Olten: Die SFA wird beauftragt, den Beirat in einen "Schweizerischen Rat" umzuwandeln. Der Beirat empfiehlt die Annahme der "Initiative gegen Suchtmittelreklame" ("Guttempler-Initiative"); bei der Unterschriftensammlung hatten sich einige Abstinenten noch zurückgehalten.
Ab 1980 wird die Tätigkeit des VVA von der SFA übernommen.

Am 23. 3. 1982 wurden an einer Pressekonferenz im Bundeshaus die neustrukturierte "Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen (EKA)", die neugegründte "Schweizerische Stiftung für Alkoholforschung* (SSA)" und der vor der Gründung stehende "Schweizerische Rat für Alkoholprobleme (SRA)" vorgestellt.

23. 3. 1982: Gründung des "Schweizerischen Rates für Alkoholprobleme* (SRA)".

19. 8. 1982: Letzte Sitzung der Beiratskommission, Beschluss zur Auflösung des Beirates per Ende 1982.
Als aktuelle Probleme werden erwähnt die Vorarbeiten für ein Präventivgesetz (ruhen in einer Schublade des Bundeshauses), eine weitere Revision des Alkoholgesetzes, den Verzicht auf Alkohol- und Tabakreklame an öffentlichem Eigentum, den illegalen - vom Kanton Waadt genehmigten - Alkoholausschank im Autobahnrestaurant von Yvorne und Preisvorschriften für Bier und Mineralwaser ("Sirupartikel").
*Die Sekretariate von ASA, SSA und SRA werden von der SFA betreut, das der EKA vom Bundesamt für Gesundheit (BAG).

SFA/Mr/da/17.8.1982 – Fassung 20.5.2003
Eduard Muster


Daten zur Geschichte der SFA 1902 bis 2003

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Daten zur Geschichte der SFA 1902 bis 2003
Schweizerischer Rat für Alkoholprobleme
1995: Wirt ist ein ganz spezieller Beruf
 
1964: Gegen die Einführung der Werbung für Alkohol im Fernsehen
Ausserdem:
Alkoholpolitik im Dienste der Gesundheit

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